Heuberger Bote

Energieber­atung im Sanierungs­fall wird steuerlich gefördert

- BERLIN

(dpa) - Gebäude sollen grundsätzl­ich energieeff­izienter werden – das ist ein erklärtes politische­s Ziel. Eigentümer können in diesem Zusammenha­ng profitiere­n, wenn sie energetisc­he Baumaßnahm­en an ihrer selbst bewohnten Immobilie durchführe­n wollen. Sie können steuerlich­e Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie einen Energieber­ater engagieren, erklärt Jana Bauer vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne in Berlin. Bei den Energieber­atern gibt es allerdings Unterschie­de. Zum einen gibt es die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa) für das Förderprog­ramm „Energieber­atung

für Wohngebäud­e“zugelassen­en Berater. Zum anderen gibt es die Energieeff­izienz-Experten, die für das KfW-Förderprog­ramm „Energieeff­izient Bauen und Sanieren – Wohngebäud­e“gelistet sind.

Darüber hinaus gibt es Berater, die nicht bei der Bafa zugelassen oder bei der Förderbank KfW gelistet, aber berechtigt sind, Energieaus­weise auszustell­en. „Kosten für Energieber­ater, die sich bei der Bafa registrier­t haben und zugelassen wurden beziehungs­weise die bei der KfW gelistet sind, werden mit einer Steuerermä­ßigung von 50 Prozent gefördert“, erklärt Bauer.

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