Energieberatung im Sanierungsfall wird steuerlich gefördert
(dpa) - Gebäude sollen grundsätzlich energieeffizienter werden – das ist ein erklärtes politisches Ziel. Eigentümer können in diesem Zusammenhang profitieren, wenn sie energetische Baumaßnahmen an ihrer selbst bewohnten Immobilie durchführen wollen. Sie können steuerliche Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie einen Energieberater engagieren, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Bei den Energieberatern gibt es allerdings Unterschiede. Zum einen gibt es die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) für das Förderprogramm „Energieberatung
für Wohngebäude“zugelassenen Berater. Zum anderen gibt es die Energieeffizienz-Experten, die für das KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude“gelistet sind.
Darüber hinaus gibt es Berater, die nicht bei der Bafa zugelassen oder bei der Förderbank KfW gelistet, aber berechtigt sind, Energieausweise auszustellen. „Kosten für Energieberater, die sich bei der Bafa registriert haben und zugelassen wurden beziehungsweise die bei der KfW gelistet sind, werden mit einer Steuerermäßigung von 50 Prozent gefördert“, erklärt Bauer.