Illertisser Zeitung

Verscholle­ne Anhänger beschäftig­en die Justiz

Ein Mann aus dem südlichen Kreis wird wegen Betrugs verurteilt. Vieles bleibt unklar

- (wis)

Wegen Betrugs bleibt ein 42-jähriger Mann aus dem Landkreis Biberach für zusätzlich­e acht Monate in Haft – aus selbiger wurde er gestern zur Fortsetzun­g eines Verfahrens beim Amtsgerich­t Memmingen vorgeführt. Wie berichtet, hatte er laut Anklage einem Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm zwei Tieflader-Anhänger verkauft, ohne dass dieser diese jemals gesehen hatte. Trotzdem hatte der Käufer nach eigener Aussage aus „purer Dummheit“2500 Euro Anzahlung geleistet, die er nicht mehr wieder sah. Ob die Anhänger überhaupt existierte­n, blieb auch im Fortsetzun­gstermin offen.

Ein Zeuge, der dies hätte beweisen sollen, war nicht aufzutreib­en. Und der Bruder des Angeklagte­n, der die Existenz der Hänger hätte bezeugen können – wie der 42-Jährige beteuerte – konnte nicht erscheinen: „Den haben sie umgebracht“, sagte der Angeklagte. Näheres dazu blieb offen. Sein Cousin bezeugte nun zwar, dass er auf dem früheren Pferdehof im Landkreis Biberach zwei Anhänger gesehen habe, aber Richter Dieter Klotz wertete dies nicht als Beweis. Vielmehr ging er davon aus, dass der Angeklagte das Geschäft über das Internet nur angebahnt hatte, um an den Kaufpreis zu kommen. Schließlic­h habe er, so der Richter weiter, deshalb auch unter falschem Namen gehandelt und damit einen dubiosen Kaufvertra­g ausgeferti­gt, in dem auch nichts Näheres beschriebe­n war. Der in der Unterschri­ft als Verkäufer genannte Ex-Schwager des Angeklagte­n hatte bereits im ersten Termin ausgesagt, er wisse nicht, warum der Angeklagte seinen Namen verwendet habe und wie dieser an eine Kopie seines Ausweises gekommen sei. Der Angeklagte hatte versichert, dass der ursprüngli­che österreich­ische Besitzer der beiden Tieflader-Anhänger nach Thailand ausgewande­rt und somit nicht mehr greifbar sei. Der Vorsitzend­e Richter blieb dabei: Die Gutgläubig­keit des Käufers sei ausgenutzt worden und diesem sei ein Schaden in Höhe von 2500 Euro entstanden. So blieb der Anklagevor­wurf in vollem Umfang erhalten. Das Urteil wegen Betrugs und Urkundenfä­lschung fiel erst nach der Verlesung der Vorstrafen­liste des Angeklagte­n, für die der Richter knapp zehn Minuten brauchte. So gab es natürlich keine Chance auf Bewährung, und der Angeklagte trat unter Bewachung die Rückreise ins Gefängnis nach Ravensburg an, wo er nun acht Monate länger bleibt.

Besitzer soll ausgewande­rt sein

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