Sonst nicht nach Gewissen?
Zu „Union ebnet Weg für Homo Ehe“(Seite 1) vom 28. Juni: Warum erklärt Kanzlerin Merkel die Abstimmung über die sogenannte Homo-Ehe zur Gewissensentscheidung? Nach Art. 38 Abs. 1 unseres Grundgesetzes sind die Damen und Herren Abgeordnete des Bundestages ‚nur ihrem Gewissen unterworfen‘. Also ist doch wohl jede gesetzgeberische Entscheidung der Abgeordneten eine Gewissensentscheidung. Wenn der eine oder andere Abgeordnete nicht nach seinem/ihrem Gewissen entscheidet, sondern andere Gründe vorhanden sind, dann handeln diese Volksvertreter verfassungswidrig. Solche Leute haben keine moralische Berechtigung, das Volk zu vertreten. Verfassungswidriges Verhalten hat an der Spitze unseres Staates nichts zu suchen – wie auch an anderen Stellen unserer Gemeinschaft.
Wemding