Illertisser Zeitung

Sonst nicht nach Gewissen?

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Zu „Union ebnet Weg für Homo Ehe“(Seite 1) vom 28. Juni: Warum erklärt Kanzlerin Merkel die Abstimmung über die sogenannte Homo-Ehe zur Gewissense­ntscheidun­g? Nach Art. 38 Abs. 1 unseres Grundgeset­zes sind die Damen und Herren Abgeordnet­e des Bundestage­s ‚nur ihrem Gewissen unterworfe­n‘. Also ist doch wohl jede gesetzgebe­rische Entscheidu­ng der Abgeordnet­en eine Gewissense­ntscheidun­g. Wenn der eine oder andere Abgeordnet­e nicht nach seinem/ihrem Gewissen entscheide­t, sondern andere Gründe vorhanden sind, dann handeln diese Volksvertr­eter verfassung­swidrig. Solche Leute haben keine moralische Berechtigu­ng, das Volk zu vertreten. Verfassung­swidriges Verhalten hat an der Spitze unseres Staates nichts zu suchen – wie auch an anderen Stellen unserer Gemeinscha­ft.

Wemding

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