Asylbewerber zeigen sich oft selbst an
Immer mehr Asylbewerber behaupten, im Ausland ein Verbrechen begangen zu haben
(sz) - Weil sie damit ihre drohende Abschiebung verhindern wollen, bezichtigen sich Asylbewerber in Baden-Württemberg immer häufiger schwerer Verbrechen im Herkunftsland. Justizminister Guido Wolf (CDU) betrachtet dieses Phänomen als massives Ärgernis. Die Ermittlungen sind schwierig. Oft bleibt unklar, ob man es mit einem Lügner oder einem Schwerverbrecher zu tun hat.
- Immer mehr Asylsuchende in Baden-Württemberg greifen zu immer drastischeren Mitteln, um nicht in ihre Heimat zurückgeführt zu werden. So schrecken manche offenbar nicht davor zurück, sich einer schweren Straftat zu bezichtigen, um in Deutschland bleiben zu können. Sie behaupten, Mitglied einer Terrororganisation gewesen zu sein, einen Mord oder eine Vergewaltigung im Ausland begangen zu haben.
Im Jahr 2017 hatten 300 Asylbewerber angegeben, dass sie Mitglied in einer terroristischen Vereinigung gewesen seien. Diese Zahl scheint zu steigen. Bereits in den ersten drei Monaten 2018 waren es 159. Das erklärt das Justizministerium und bezieht sich auf Zahlen der Staatsanwaltschaften Stuttgart und Karlsruhe, die für solche Staatsschutzdelikte sowie Taten mit extremistischem Hintergrund zuständig sind und die Fälle an den Generalbundesanwalt weitergeleitet haben. Er ist für deren Bearbeitung zuständig. Wegen der Zunahme der Fälle verweist der Generalbundesanwalt aber immer häufiger Ermittlungen zurück an die Länder. Dafür hat Baden-Württemberg zum Jahresanfang eine Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eingerichtet.
Diese bekam im vergangenen Jahr sowie im ersten Quartal 2018 insgesamt 55 solcher Fälle vom Generalbundesanwalt. Vier der Verfahren sind laut Justizministerium abgeschlossen – sie sind eingestellt worden. „Die Ermittlungen erweisen sich regelmäßig als sehr schwierig, weil es sich fast immer um behauptete Auslandstaten, beispielsweise in Syrien, dem Irak, Afghanistan oder Somalia handelt“, erklärt ein Sprecher des Justizministeriums.
Dilemma der Behörden
Der Vorsitzende des Vereins der Richter und Staatsanwälte im Land, Matthias Grewe, spricht von einem Dilemma der Ermittlungsbehörden. Behauptet ein Asylbewerber, er habe zum Beispiel in Afghanistan eine Straftat begangen, gebe es nur zwei Varianten. Entweder er lügt und wolle damit erreichen, dass er nicht in das Land zurückgeschickt wird. Oder er hat eine Straftat begangen, die deutsche Behörden nicht ermitteln könnten. „Natürlich muss die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten, aber sie ermittelt quasi ins Nichts“, sagt der Direktor des Ravensburger Amtsgerichts. „Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht und für die damit befassten Kolleginnen und Kollegen äußerst unbefriedigend.“
Keine Hilfe aus dem Ausland
Für Justizminister Guido Wolf (CDU) sind die Selbstbezichtigungen ein massives Ärgernis. „Diese Verfahren bringen einen enormen Aufwand für die Justiz mit sich.“Schließlich müssen die Staatsanwaltschaften bei dem Herkunftsland um Rechtshilfe bitten, um dort Informationen zu erfragen. Solche Anfragen – etwa in Afghanistan – sind meist nicht sehr erfolgreich. „Ich habe keinerlei Verständnis, wenn sich jemand einer schweren Straftat bezichtigt, nur weil er sich Vorteile im Asylverfahren erhofft.“
Dennoch sei der große Aufwand notwendig, erklärt Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen. „Wenn Staatsanwaltschaften einen Anfangsverdacht haben, sind sie zu Ermittlungen verpflichtet.“Diese Pflicht gilt, auch wenn wohl viele der Fälle zu keiner Verurteilung führen werden. Einen Nutzen hätten die Ermittlungen dennoch: „Alle diese Verfahren bieten unabhängig von ihrem Ergebnis zugleich die Chance, abzuklären, ob von der Person des Beschuldigten eine Gefahr hier in Deutschland ausgeht“, so Brauneisen.
Die Masche, sich einer Straftat zu bezichtigen, nutzen Asylbewerber nicht nur mit Bezug auf terroristische Vereinigungen. Die 17 Staatsanwaltschaften im Land verzeichnen immer mehr Fälle, in denen ein Asylbewerber behauptet, etwa einen Mord oder eine Vergewaltigung in seiner Heimat begangen zu haben. Wie viele es im Südwesten insgesamt sind, wird nicht zentral erhoben. Jedoch berichtete beispielsweise die Ulmer Staatsanwaltschaft jüngst von 17 solcher Fälle 2017. Laut Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger wiederholen sich die Geschichten teilweise. Ein Asylbewerber habe erklärt, den Tipp von seinen Schleusern bekommen zu haben.
Auch in diesen Fällen sind die Ermittlungen schwierig. Oft bleibe unklar, ob es sich um einen Lügner oder einen gefährlichen Verbrecher handle. Diese Menschen abzuschieben sei schwierig – sprechen sie die Wahrheit, besteht die Möglichkeit, dass ihnen in der Heimat die Todesstrafe oder Rache droht. „Wenn es sich um einen Vergewaltiger oder Mörder handelt, gehört er bestraft“, betont Matthias Grewe vom Landesverein der Richter und Staatsanwälte. „Aber wir können das nicht.“Und er sehe auch nicht, wie sich diese Machtlosigkeit ändern könne.