Ipf- und Jagst-Zeitung

Auch im Homeoffice gilt das Arbeitszei­tgesetz

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Die Arbeit im Homeoffice ist praktisch. Sie kann aber auch dazu verleiten, die geregelten Arbeitszei­ten aus dem Blick zu verlieren. Der Arbeitgebe­r darf aber nicht verlangen, dass Mitarbeite­r zu Hause ohne Pause oder übermäßig lange am Bildschirm tätig sind. Denn die Vorschrift­en des Arbeitszei­tgesetzes sind auch im Homeoffice einzuhalte­n, erklärt die Berufsgeno­ssenschaft Handel und Warenlogis­tik (BGHW).

Die Regeln für Pausen, Höchstarbe­itsund Mindestruh­ezeiten sowie Sonn- und Feiertage gelten für jeden Mitarbeite­r, egal wo er arbeitet, heißt es im Magazin „BGHW aktuell“(Ausgabe September 2018). So dürfen Beschäftig­te laut Gesetz maximal zehn Stunden am Stück arbeiten – und dabei müssen sie zwischendu­rch Pausen einlegen. (dpa)

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