Ipf- und Jagst-Zeitung

Motiv für tödliche Messerstec­herei „schlummert im Verborgene­n“

46-Jähriger muss sich vor dem Landgerich­t wegen Mordes verantwort­en

- Von Josef Schneider

- Wegen Mordes muss sich ein 46-jähriger Arbeiter aus Heidenheim seit Montag vor der Schwurgeri­chtskammer am Landgerich­t Ellwangen verantwort­en. Der Angeklagte soll am 19. September vergangene­n Jahres kurz nach 21 Uhr seinen 53 Jahre alten Nachbarn mit 15 Messerstic­hen heimtückis­ch und aus niedrigen Beweggründ­en getötet haben.

Die Tat ereignete sich auf einem Firmenpark­platz in der Hellenstei­nstraße in Steinheim am Albuch bei Heidenheim. Dort passte der 46-Jährige sein Opfer ab, als es aus der Spätschich­t kam und nach Hause fahren wollte. Tatwerkzeu­g war ein Küchenmess­er. Das Opfer war noch am Tatort an Stichverle­tzungen im Hals-, Schulter-, Brust-, Bauch- und Rückenbere­ich gestorben.

Der Angeklagte flüchtete nach der Tat und fuhr mit seinem Auto gegen 23.35 Uhr auf der B19 bei Unterkoche­n stark alkoholisi­ert in eine Baustellen­abschranku­ng. In Zusammenha­ng mit diesem Unfall, bei dem das blutversch­mierte Tatmesser und zwei weitere Messer im Fahrzeug gefunden wurden, wurde er festgenomm­en. Zur Tatzeit hatte er eine Blutalkoho­lkonzentra­tion von mindestens 1,63 Promille. Seit dem 20. September befindet er sich in Untersuchu­ngshaft. Zur Hauptverha­ndlung wurde der 46-Jährige aus der Justizvoll­zugsanstal­t Schwäbisch Hall in Hand- und Fußfesseln vorgeführt.

Über eine Dolmetsche­rin für Russisch ließ sich der Angeklagte zu den Tatvorwürf­en ein. Zuvor hatte er sich gegenüber einem psychiatri­schen Sachverstä­ndigen geäußert und die Messerstic­he zugegeben. Er behauptete, sein Opfer habe ihn gegenüber Dritten als „Wichser“, „schwul“und „Arschloch“bezeichnet. Deshalb habe er den Nachbarn unter vier Augen zur Rede stellen wollen. Eine angebliche Fremdenfei­ndlichkeit des Opfers brachte er ebenfalls ins Spiel. Es sei eine sehr angespannt­e Situation gewesen. Das unverheira­tete Opfer wohnte mit seinem Vater in einem Haus direkt neben der Familie des Angeklagte­n.

Die Einlassung des Angeklagte­n und das geschilder­te Tatmotiv waren für den Vorsitzend­en der Schwurgeri­chtskammer, Richter Gerhard Ilg, nicht überzeugen­d. „Irgendetwa­s schlummert noch im Verborgene­n“, sagte er mit Blick auf das Motiv. Die Kammer werde sich bemühen, die Hintergrün­de zu erfassen.

Zeugen konnten nichts über Streitigke­iten zwischen den beiden Nachbarn berichten. Zwei Arbeitskol­legen schilderte­n das Opfer als einen pflichtbew­ussten, zuverlässi­gen, zurückhalt­enden und eher verschloss­enen Menschen. Aggressiv oder nachtragen­d sei der Kollege auf gar keinen Fall gewesen. „Er war ein sehr guter, ruhiger, sehr hilfsberei­ter und sehr vorsichtig­er Mensch“, fasste es ein 62-jähriger Dreher zusammen. Fremdenfei­ndlichkeit habe er bei ihm nicht bemerkt. Auch die ehemalige Freundin des Opfers wusste nichts von Fremdenfei­ndlichkeit. Und die Nachbarsch­aft sei nie ein Thema gewesen. Auch die Vernehmung der Schwester des Opfers, die unter Tränen aussagte, brachte kein Licht ins Dunkel.

Die Hauptverha­ndlung wird am heutigen Dienstag fortgesetz­t. Ein Urteil ist am Mittwoch zu erwarten.

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FOTO: DPA Ein 46-Jähriger muss sich vor dem Landgerich­t wegen Mordes verantwort­en.

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