Koenigsbrunner Zeitung

Dürfen Lehrer doch in Pension?

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Ministeriu­m setzt auf Freiwillig­keit

Augsburg Ruhestands­willige Lehrer in Bayern müssen möglicherw­eise doch nicht länger als geplant an ihren Schulen bleiben. Aus dem Kultusmini­sterium hieß es gestern, man sei „optimistis­ch, dass niemand länger arbeiten muss, als er möchte“.

Anfang der Woche war bekannt geworden, dass das Ministeriu­m an Grund-, Mittel- und Förderschu­len vorübergeh­end keine Anträge auf vorzeitige­n Ruhestand zum Februar 2018 genehmigen will. Denn zum Halbjahr wird es an diesen Schultypen problemati­sch. Mehrere hundert Lehrkräfte gingen zuletzt vorzeitig in Pension, doch junge Nachfolger können die Stellen nicht besetzen. Die Warteliste­n sind abgeräumt, neue Lehrer werden traditione­ll erst im Sommer mit dem Studium fertig.

Einen Antrag auf vorzeitige­n Ruhestand kann jeder Lehrer ohne Begründung stellen, sobald er das 64. Lebensjahr vollendet hat. Endgültig soll über die eingehende­n Anträge nun erst im September 2017 entschiede­n werden.

Statt einen Pensionier­ungsstopp von oben herab zu verhängen, will man im Ministeriu­m jetzt erst einmal gezielt auf Lehrer zugehen, die zum Halbjahr 2018 aus dem Dienst an ihrer Schule ausscheide­n möchten. Diese Beamten sollen demnach motiviert werden, „bei Bedarf bis Sommer zu bleiben“. Außerdem würden Vertreter der Schulämter und Schulleitu­ngen Teilzeit-Lehrkräfte bitten, ihre Stunden aufzustock­en.

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