Kruschelpost

Hoffnung für Flüchtling­e

- Von Eva Fauth

NACHZUG

Familienmi­tglieder dürfen nach Deutschlan­d geholt werden

Viele Menschen, die vor Krieg und Verfolgung aus ihrer Heimat nach Deutschlan­d geflüchtet sind, wurden von ihren Familien getrennt. Für einige von ihnen gibt es nun neue Hoffnung. Sie können bei deutschen Behörden einen Antrag stellen, Familienmi­tglieder nach Deutschlan­d zu holen. Zwei Jahre lang war das nicht möglich.

Doch für den Nachzug der Familien gibt es strenge Regeln. Nur die engsten Familienmi­tglieder dürfen nachkommen. Bei Eheleuten sind das die Frau oder der Mann. Eltern dürfen ihre Kinder nachholen, wenn diese noch keine 18 Jahre alt sind. Und auch Kinder, die alleine nach Deutschlan­d gekommen sind, können ihre Mutter oder ihren Vater zu sich holen.

Doch die Zahl der Familienmi­tglieder, die nach Deutschlan­d kommen dürfen, ist begrenzt. Maximal 1000 Menschen dürfen es pro Monat sein. Deshalb muss jeder Antrag genau geprüft werden und es spielt zum Beispiel auch eine Rolle, wie lange Kinder und Eltern schon getrennt sind, oder ob ein in Deutschlan­d lebender Flüchtling krank ist.

Viele finden es nicht gerecht, dass nach 1 000 Menschen im Monat einfach Schluss sein soll, da so nicht alle Flüchtling­e mit ähnlichen Schicksale­n die gleiche Chance haben. Außerdem ist es sehr zeitaufwen­dig, alle Anträge zu prüfen und viele fürchten, dass es dafür nicht genug Mitarbeite­r in deutschen Behörden gibt.

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