Schlachtung hochträchtiger Tiere wird verboten
Hochträchtige Tiere dürfen künftig nicht mehr geschlachtet werden. Der Bundestag beschloss gestern, dass Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit nicht mehr zur Schlachtung abgegeben werden dürfen – es sei denn, sie werden zur Bekämpfung von Seuchen getötet. Tierschützer kritisieren seit langem, dass die Föten qualvoll verenden, wenn das Muttertier geschlachtet wird. Ziegen und Schafe sind von dem Verbot ausgeschlossen. Hier bedürfe es zusätzlicher Erkenntnisse über ihre Haltung, um sie mit einbeziehen zu können. Zudem dürfen künftig wieder tierische Fette an Wiederkäuer, insbesondere Kühe, verfüttert werden. Das zu BSE-Zeiten erlassene Verbot sei laut Bundesregierung wissenschaftlich unbegründet.