Gefälschte Abmahnungen per E Mail sind eine Falle
Verbraucherschützer warnen vor gefälschten Abmahn-Mails wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße bei der Nutzung des Bildbearbeitungsprogramms Adobe Photoshop. Kriminelle forderten „im Namen bekannter Abmahn-Kanzleien“Schadenersatzzahlungen von bis zu 4000 Euro, teilt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit. Die „täuschend echt wirkenden E-Mails“seien gefälscht. Von echten Abmahnungen seien sie „inhaltlich und gestalterisch kaum zu unterscheiden“. Reguläre Abmahnungen erfolgten aber niemals ausschließlich per E-Mail, sondern immer per Post. Verbraucher sollten „nicht in die Falle tappen“und die Forderungen begleichen.