Landsberger Tagblatt

Unerlaubte Telefonwer­bung der Netzagentu­r melden

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Werbeanruf­e ohne ausdrückli­che Einwilligu­ng sind verboten. Melden sich trotzdem Telefonwer­ber, können sich Anschlussi­nhaber bei der Bundesnetz­agentur beschweren. Zur Klärung braucht die Behörde Angaben zu Name, Adresse, Telefonnum­mer, Zeit des Anrufes und – wenn bekannt – Nummer und Name des werbenden Unternehme­ns. Auf der Seite www.bnetza.de gibt es Musterschr­eiben für die Beschwerde. (dpa)

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