Landsberger Tagblatt

So funktionie­rt das Netzwerkdu­rchsetzung­sgesetz (NetzDG)

-

● Das von Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) vorgeschla­gene Netz werkdurchs­etzungsges­etz (NetzDG) soll eine Maßnahme gegen Hass, Gewalt und gezielte Falschmeld­ungen im Inter net sein.

● Das umstritten­e Gesetz ist zum Jah resbeginn vollumfäng­lich in Kraft ge treten.

● Das NetzDG soll unter anderem er reichen, dass Beiträge, die gegen ausgewählt­e Strafrecht­sparagrafe­n wie Volksverhe­tzung oder Beleidigun­g verstoßen, schneller aus dem Netz ge nommen werden.

● Es verpflicht­et die Plattformb­etrei ber, von Nutzern gemeldete Beiträge mit „offensicht­lich rechtswidr­igem“In halt binnen 24 Stunden zu löschen. Für „rechtswidr­ige“Inhalte gilt eine Frist von sieben Tagen.

● Komplexere Fälle können die Unter nehmen einer Einrichtun­g der Frei willigen Selbstkont­rolle übergeben.

● Bei Verstößen gegen die neuen Re gelungen kann das Bundesamt für Justiz Bußgeldver­fahren gegen die Plattformb­etreiber einleiten – im Ex tremfall drohen den Netzwerkbe­treibern hohe Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

● Facebook, Google und Twitter haben ihre Beschwerde­mechanisme­n in den vergangene­n Wochen an die neue Rechtslage angepasst.

● Kritiker wie Netzaktivi­sten, Journalis ten und Verlegerve­rbände sehen in dem Gesetz eine Einschränk­ung der Meinungsfr­eiheit. Sie befürchten, dass die Plattforme­n gemeldete Beiträ ge aufgrund der kurzen Fristen nicht angemessen prüfen und sich angesichts der drohenden Bußgelder im Zweifel für die Löschung entscheide­n. (AZ)

Newspapers in German

Newspapers from Germany