So funktioniert das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
● Das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgeschlagene Netz werkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll eine Maßnahme gegen Hass, Gewalt und gezielte Falschmeldungen im Inter net sein.
● Das umstrittene Gesetz ist zum Jah resbeginn vollumfänglich in Kraft ge treten.
● Das NetzDG soll unter anderem er reichen, dass Beiträge, die gegen ausgewählte Strafrechtsparagrafen wie Volksverhetzung oder Beleidigung verstoßen, schneller aus dem Netz ge nommen werden.
● Es verpflichtet die Plattformbetrei ber, von Nutzern gemeldete Beiträge mit „offensichtlich rechtswidrigem“In halt binnen 24 Stunden zu löschen. Für „rechtswidrige“Inhalte gilt eine Frist von sieben Tagen.
● Komplexere Fälle können die Unter nehmen einer Einrichtung der Frei willigen Selbstkontrolle übergeben.
● Bei Verstößen gegen die neuen Re gelungen kann das Bundesamt für Justiz Bußgeldverfahren gegen die Plattformbetreiber einleiten – im Ex tremfall drohen den Netzwerkbetreibern hohe Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.
● Facebook, Google und Twitter haben ihre Beschwerdemechanismen in den vergangenen Wochen an die neue Rechtslage angepasst.
● Kritiker wie Netzaktivisten, Journalis ten und Verlegerverbände sehen in dem Gesetz eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Sie befürchten, dass die Plattformen gemeldete Beiträ ge aufgrund der kurzen Fristen nicht angemessen prüfen und sich angesichts der drohenden Bußgelder im Zweifel für die Löschung entscheiden. (AZ)