Lindauer Zeitung

Ein Gesetz kommt dennoch

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Zwar hat Polens Präsident Andrzej Duda das höchstumst­rittene Gesetz zur Neuregelun­g des Obersten Gerichtes am Montag nicht unterschri­eben. Eines von insgesamt drei Reformvorh­aben der PiS-Partei unterzeich­nete er dennoch: das Reformgese­tz zu den Ordentlich­en Gerichten. Auch dieses gilt als gefährlich für die Unabhängig­keit der Justiz. Ordentlich­e Gerichte in Polen sind Amts-, Kreis- und Wojewodsch­aftsgerich­te. Das Reformgese­tz regelt, dass der polnische Justizmini­ster und Generalsta­atsanwalt Zbigniew Ziobro innerhalb eines halben Jahres nach Inkrafttre­ten des Gesetzes alle Gerichtspr­äsidenten und deren Stellvertr­eten ohne Angabe von Gründen entlassen kann. Danach kann er nach eigenem Gutdünken neue Gerichtspr­äsidenten ernennen. Bislang konnte dies nur in Absprache mit dem Richterkol­legium beziehungs­weise dem Landesjust­izrat geschehen. Rechtsexpe­rten zufolge kann Ziobro damit auch unbequeme Richter loswerden. Auch die Verteilung der Fälle nach dem Zufallspri­nzip auf die Richter kann der Minister aufheben. Wenn Ziobro es für richtig hält, dass in einem konkreten Verfahren ein bestimmter Staatsanwa­lt Klage erheben und ein bestimmter Richter das Urteil sprechen soll, kann er eine entspreche­nde Verordnung erlassen. Nach Ansicht des polnischen Bürgerrech­tsanwalts Adam Bodnar verschlech­tern diese „Reformen“die Chancen eines jeden Normalbürg­ers auf einen fairen Prozess, wenn es um die Teilnahme an Demonstrat­ionen geht, um Entschädig­ung durch den Staat oder um Korruption­sfälle mit politische­m Hintergrun­d. (gl)

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