Schwieriges Pflaster
Die Stadt Weißenhorn klagt gegen ein Planungsbüro – es geht um die Breite von Fugen des Straßenpflasters
MEMMINGEN/WEISSENHORN - Seit Montag streiten die Stadt Weißenhorn und ein Planungsbüro vor dem Landgericht Memmingen. Es geht um den Zankapfel Memminger Straße, deren Pflaster seit seiner Verlegung im Jahr 2011 Anwohnern und Stadtverwaltung Ärger bereitet. Sie befinden, dass das Straßenpflaster zu breite Fugen hat. Wenn Autos darüberfahren, entsteht den Anwohnern zufolge viel Lärm.
Die Stadt Weißenhorn ist der Ansicht, dass das Pflaster Mängel aufweist und das Büro, das mit den Planungen beauftragt worden war, Fehler gemacht hat. Deshalb fordert die Kommune von der Firma Schadensersatz. Knapp 600 000 Euro macht sie geltend – als Ersatz für die Kosten, die anfallen würden, wenn das Pflaster ausgetauscht werden müsste. Die Gegenseite bestreitet die Mängel und macht im Gegenzug eine Honorarforderung in Höhe von etwa 30 000 Euro geltend. Wie weit die beiden Positionen auseinanderliegen, wurde am Montag deutlich: Die zum Prozessauftakt angesetzte Güteverhandlung vor der Zivilkammer des Landgerichts Memmingen scheiterte.
Zehn Millimeter sollten die Fugen im Pflaster eigentlich breit sein. Dieser Wert lässt sich mit den verwendeten Steinen allerdings gar nicht realisieren. Das beklagte Architekturbüro weist darauf hin, dass theoretisch andere Steine verwendet werden könnten, um diese Fugenbreite zu erreichen. Diese seien aber nicht in der Farbe lieferbar, die die Stadt wünscht.
Die Verwaltung und der damalige Stadtbaumeister hätten allerdings, so argumentierte das Büro und dessen Anwalt Michael Gebhard, nicht auf die Fugenbreite Wert gelegt. Vielmehr sei es ihnen wichtig gewesen, dass die Pflasterung in der Memminger Straße ein einheitliches Bild mit dem Hauptplatz ergebe. Zudem seien die Arbeiten nach der Fertigstellung abgenommen worden, indem die Straße für den Verkehr freigegeben wurde. Für ein Beweissicherungsverfahren in dem langwierigen Streit hat sich ein Gutachter in der Vergangenheit den Pflasterbelag bereits genauer angesehen. Wie Richter Jürgen Brinkmann betonte, sei der Fachmann zu dem Ergebnis gekommen, dass die Arbeiten ordentlich ausgeführt wurden. Weißenhorns Bürgermeister Wolfgang Fendt räumte zwar ein, dass ihm persönlich das Ergebnis auch gefalle. Doch im Sinne der Anwohner sei der Stadt die Einhaltung der Schallschutzvorgaben wichtig gewesen. „Das haben wir dem Planer auch mitgeteilt“, sagte Fendt. „Er hätte uns auf Probleme hinweisen müssen und sagen, dass das so nicht geht.“
Schallwerte nur berechnet
Auch Anwalt Thomas Jahn, der die Stadt vertritt, verwies auf das Gutachten: Daraus gehe klar hervor, dass die Lärmvorgaben wegen der Fugenbreite nicht eingehalten werden. Ein regelmäßiges Auffüllen der Fugen mit Sand, wie von der Gegenseite vorgeschlagen, hält er für keine dauerhafte Lösung. Gebhard interpretierte das Gutachten, zu dem es mehrere Ergänzungen gibt, völlig anders. Demnach gebe es keine Lärmbelästigung.
Bislang wurden die Schallwerte allerdings nur rechnerisch ermittelt. Richter Brinkmann machte deutlich, dass es für die Stadt als Klägerin schwierig werden dürfte, mit ihren Forderungen durchzukommen. Gleichwohl sagte er aber auch, dass die Ausschreibung des Planungsbüros für die Ausführung der Arbeiten – wie von der Stadt angemahnt – nicht in Ordnung gewesen sei. Damit sich der Streit nicht noch Jahre hinzieht, versuchte Brinkmann, beide Seiten zu einem Vergleich zu bewegen.
Fendt lehnte jedoch einen Vergleich ab, der nur auf eine finanzielle Abfindung hinausläuft. Er schlug vor, mit einem neuen Gutachten die Lärmproblematik näher zu untersuchen. Damit zeigte sich schließlich auch die Beklagtenseite einverstanden. Die Fachleute sollen nicht nur klären, wie viel Lärm tatsächlich von dem befahrenen Pflaster ausgeht, sondern auch, welche Abweichungen sich ergeben würden, wenn überall die gewünschte Fugenbreite eingehalten worden wäre. Den Vorschuss für das Gutachten, so verfügte der Richter, müssen Stadt und Planungsbüro je zur Hälfte zahlen.