Uferrenaturierung: Risse in Häusern befürchtet
RP lässt Seegrund erst jetzt genauer untersuchen, um Schäden auf benachbarten Grundstücken auszuschließen
KRESSBRONN - Neuer Höhepunkt im Drama um die Uferrenaturierung: Offenbar könnte die geplante Aufschüttung im westlichen Teil dazu führen, dass benachbarte Häuser Risse abbekommen. Wie das Regierungspräsidium (RP) mitteilt, soll deshalb die Beschaffenheit des Seegrunds genau unter die Lupe genommen werden. Warum diese wichtige Untersuchung erst jetzt auf dem Terminplan steht, dazu schreibt das RP: Eine Baugrundbeprobung sei erst nötig geworden, nachdem festgestanden hätte, dass die Renaturierung in der Form umgesetzt werde.
Das Vorhaben werde seit mehr als 15 Jahren beklagt, und bei vergleichbaren, bisherigen Renaturierungen habe es keine größeren Schwierigkeiten gegeben. „Aus diesen Gründen standen Nutzen und Kosten von Vorab-Baugrunduntersuchungen in keiner vernünftigen Relation“, lautet das Fazit lapidar.
Warum das Thema aktuell auf den Tisch kommt, erklärt das Regierungspräsidium Tübingen auf seiner Internetseite (www.rp.baden-wuerttemberg.de, Stichworte: Abteilung 5, Referat 53.2, Projekte): Es sei wichtig, dass durch „die vorgesehene Anschüttung keine Gefahr von Gebäudeschäden bei den Anliegern entsteht“. Der ernste Hintergrund: Sogenannte Baugrundbeprobungen prognostizieren demnach, dass sich der Seegrund setzen wird, was sich auf Anliegergrundstücke auswirken kann. Das heißt: Die 25 000 Tonnen Bodenmaterial, darunter Kies und Steine, die angeschüttet werden sollen, drücken auf den Seegrund, der anscheinend weicher ist als angenommen und den Druck möglicherweise weitergibt.
Anwohner schlägt Alarm
„Wenn es sich um einen normalen, festen Grund handeln würde, wäre die Anschüttung unproblematisch“, berichtet RP-Pressesprecher Dirk Abel auf Nachfrage. Wie sich die Belastung konkret auf die Anlieger beziehungsweise ihre Grundstücke und Häuser auswirken könnte, darüber will er nicht spekulieren. Nur so viel: Die Gefahr, dass sich der Grund über den Seegrund hinaus setze, sei nicht auszuschließen.
Deutlicher wird ein Anwohner, der berichtet, in dem bisherigen Gutachten, das ihm vorliege, sei davon die Rede, dass die Aufschüttung in einem Anliegerhaus Risse zur Folge habe und Gebäudeteile abgerissen würden. Untersucht worden sei ein bestimmtes Grundstück. Dazu passt, dass laut RP weitere Baugrunderkundungen – „insbesondere auch auf Anliegergrundstücken“– erfolgen sollen, bevor entschieden wird, ob und welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Diese Aufgabe soll ein Zweitgutachter übernehmen. „Wir brauchen mehr Daten“, betont Dirk Abel.
Das Problem: Dem RP zufolge weigern sich die meisten Anwohner,