Lindauer Zeitung

Konsequenz­en nach falschem Alarm

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FRANKFURT (dpa) - Nach dem falschen Sprengstof­falarm am Frankfurte­r Flughafen hat die Bundespoli­zei ein vorläufige­s Tätigkeits­verbot gegen eine Mitarbeite­rin des Betreibers Fraport ausgesproc­hen.

Die Frau, die am Dienstag beim Sicherheit­scheck trotz eines zunächst positiven Sprengstof­ftests eine französisc­he Familie passieren ließ, dürfe vorerst nicht mehr im Bereich der Luftsicher­heitskontr­olle tätig sein, sagte ein Sprecher der Bundespoli­zei am Donnerstag. In Terminal 1 war es zu einer stundenlan­gen Sperrung gekommen, 13 000 Passagiere waren betroffen.

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