Mindelheimer Zeitung

So ging es im Labor des Skandal Apothekers zu

Frühere Angestellt­e belastet ihren Ex-Chef schwer. Hygiene-Mängel sind nur ein Vorwurf

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Essen Im Prozess um angeblich gestreckte Krebsmedik­amente hat eine ehemalige Mitarbeite­rin ihre schweren Anschuldig­ungen gegen den angeklagte­n Apotheker wiederholt. Die 55-Jährige berichtete vor dem Essener Landgerich­t von eklatanten Hygiene-Mängeln im Labor der Bottroper Apotheke. Außerdem erneuerte sie ihren Verdacht, dass dort Krebsmitte­l unterdosie­rt worden sind. So hätten etwa hergestell­te Antikörper-Therapien nach einem Schütteln nicht aufgeschäu­mt, wie es eigentlich hätte sein müssen.

pharmazeut­isch-technische Angestellt­e war im Oktober 2016 zur Polizei gegangen und hatte ein Krebsmedik­ament übergeben, in dem sich keinerlei Wirkstoff befunden haben soll. Damit hatte sie den bereits laufenden Ermittlung­en gegen den Bottroper Apotheker neuen Schwung verliehen. Der 47-Jährige war einige Wochen später festgenomm­en worden und sitzt seitdem in Untersuchu­ngshaft.

„Ich hatte Zweifel an der richtigen Dosierung der Medikament­e“, sagte die Ex-Mitarbeite­rin bei ihrer Zeugenvern­ehmung. Neben der fehlenden Schaumbild­ung sei ihr außerdem aufgefalle­n, dass bei einem knallroten Wirkstoff trotz angeblich gleicher Mengenanga­ben unterschie­dliche Rottöne aufgetrete­n waren. Die 55-Jährige war seit März 2015 in der Apotheke des Angeklagte­n angestellt.

Nach ihren Angaben hat es jedoch nicht lange gedauert, bis ihr schwere Hygienemän­gel aufgefalle­n seien. So habe ihr Chef das Labor beispielsw­eise mit Straßenkle­idung betreten, außerdem sei während der HerstelDie lung der Medikament­e häufig die Labortür geöffnet worden, was nicht den Vorschrift­en entsproche­n habe. Außerdem habe es für die Reinigung nur einen „alten Wischmopp“gegeben.

„Ich konnte am Ende nicht mehr zugucken und mir vorstellen, wie viele Menschen da zu Schaden kommen, die ihre letzte Hoffnung in die Therapie stecken“, sagte die Zeugin. Deshalb sei sie zur Polizei gegangen. Ihr war nach der Durchsuchu­ng und Schließung des Labors fristlos gekündigt worden.

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