Kleine oder große Witwenrente? Ihr gutes Recht
Wie viel Geld Hinterbliebene bekommen. Einige Beispiele
Den Verlust eines Familienangehörigen kann niemand ersetzen. Die Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung helfen zumindest, fehlendes Einkommen zum Teil auszugleichen. Das gilt sowohl für Witwen und Witwer, aber auch für Waisen. Und natürlich auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Im Jahr 2002 wurde das Hinterbliebenen-Rentenrecht grundlegend geändert. Das führt auch heute noch dazu, dass zwischen „altem“und „neuem“Recht unterschieden wird. Und das bedeutet: Nach „altem Recht“beträgt die Witwenrente 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Nach „neuem“Recht sind es nur 55 Prozent. Die „60 Prozent“gibt es aber auch heute noch, wenn vor 2002 geheiratet und entweder die/der Verstorbene oder der Ehepartner vor 1962 geboren wurde.
Die zweite wichtige Regelung: Witwenrente für nach 2001 geschlossene Ehen wird grundsätzlich nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat – ausnahmsweise aber auch beim Tod innerhalb des ersten Ehejahres (wenn nachgewiesen wird, dass die Ehe nicht „aus Versorgungsgründen“geschlossen worden war, etwa nach einem Verkehrsunfall mit Todesfolge).
Voraussetzung für die Zahlung ist aber auch, dass der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre gesetzlich rentenversichert oder bereits Rentner war. Beim Tod durch Arbeitsunfall kommt es darauf nicht an. Natürlich gilt das nur für die Zeit „ohne neue Ehe“.
Witwenrenten können „klein“oder „groß“ausfallen. Die große Witwenrente beträgt 60 beziehungsweise 55 Prozent des Rentenanspruchs vom verstorbenen Ehepartner. Die kleine Witwenrente bringt nur 25 Prozent. Das Ergebnis ist auch davon abhängig, wie hoch der Rentenanspruch der oder des Verstorbenen war. Ebenso wichtig ist der Zeitpunkt, in dem die Witwenrente fällig wird.
Bei einem Todesfall im Jahr 2018 steht einer Witwe, die noch nicht 45 Jahre und sieben Monate alt ist, die große Witwenrente nur dann zu, wenn sie ein Kind unter „18“erzieht oder erwerbsgemindert ist. Sobald aber das für 2018 maßgebende Mindestalter erreicht, die Witwe also 45 Jahre und sieben Monate alt ist, gibt’s die große Witwenrente – egal, ob ein Kind erzogen wird bzw. eine Erwerbsminderung vorliegt.
Beispiel 1: Die Witwe ist beim Tod ihres Mannes 30 Jahre alt, erzieht kein Kind und ist nicht erwerbsgemindert: Ihr steht die kleine Witwenrente zu. Ausnahme: Unabhängig vom Alter des Kindes steht die große Witwenrente stets dann zu, wenn das Kind behindert ist und nicht für sich sorgen kann.
Beispiel 2: Die Witwe ist 25 Jahre alt und hat ein Kind. Sie bekommt die große Witwenrente.
Beispiel 3: Die Witwe ist 45 Jahre und sieben Monate alt und hat kein Kind unter „18“. Gezahlt wird die große Witwenrente.
Maik Heitmann ist unser Experte rund ums Recht. Der Fachjournalist befasst sich seit fast 20 Jahren mit Verbraucherfragen.