Mittelschwaebische Nachrichten
Nach Wildunfällen müssen Autofahrer nicht zahlen
Autofahrer müssen nach einem Wildunfall nicht für die Bergung und Entsorgung des getöteten Tieres zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Ende 2016 hatte Niedersachsens Landesstraßenbaubehörde begonnen, Autofahrer nach solchen Unfällen zur Kasse zu bitten. Da sich meistens ein Jäger um das überfahrene Tier kümmere, sei der Fahrer für die Beseitigung nicht zuständig, urteilte das Gericht. Deshalb könne der Jäger dem Autofahrer keine Rechnung stellen. (dpa)