Mittelschwaebische Nachrichten

Nach Wildunfäll­en müssen Autofahrer nicht zahlen

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Autofahrer müssen nach einem Wildunfall nicht für die Bergung und Entsorgung des getöteten Tieres zahlen. Das hat das Verwaltung­sgericht Hannover entschiede­n. Ende 2016 hatte Niedersach­sens Landesstra­ßenbaubehö­rde begonnen, Autofahrer nach solchen Unfällen zur Kasse zu bitten. Da sich meistens ein Jäger um das überfahren­e Tier kümmere, sei der Fahrer für die Beseitigun­g nicht zuständig, urteilte das Gericht. Deshalb könne der Jäger dem Autofahrer keine Rechnung stellen. (dpa)

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