Mittelschwaebische Nachrichten
So wird der Roller frühlingsfit
Mobilität Der Frühling startet und der Roller wird aus der Garage gefahren. Welches Versicherungskennzeichen das Zweirad braucht und worauf noch geachtet werden sollte
Landkreis Der Winter hat vorerst Urlaub. Der Frühling hat begonnen – der Startschuss für die ZweiradSaison. Einige Fahrer sind schon unterwegs mit ihren Rollern. Einige haben ihre Maschine wahrscheinlich noch in der Garage stehen. Worauf sollte geachtet werden, bevor die erste Ausfahrt ansteht? Zunächst einmal auf den Zustand. Besonders wichtig: der richtige Reifendruck. Dafür am besten einen Blick in die Bedienungsanleitung werfen. Dort findet sich der entsprechende Wert in der Einheit bar. „Es ist wichtig zu wissen, dass der Reifenluftdruck kalt gemessen wird“, erklärt Günter Laure, Geschäftsführer von Motorradtechnik Laure im Breitenthaler Ortsteil Nattenhausen.
Danach sollte der Motoröl- beziehungsweise Zweitaktöl-Stand kontrolliert werden. Ebenso wie die Bremsflüssigkeit. „Man muss wissen, wann die Bremsflüssigkeit zuletzt gewechselt wurde, denn sie sollte alle zwei Jahre erneuert werden“, sagt Laure. Der WerkstattLeiter hat außerdem einen weiteren wertvollen Tipp für alle, die zum ersten Mal nach der Winterpause losdüsen: „Lasst die Zündung beim ersten Starten aus, also auf off. Dann drei bis fünf Mal den Kickstarter durchtreten und anschließend circa zwei Minuten warten. Danach dreht ihr den Zündschlüssel auf on und startet euren Roller wie gewohnt.“Dadurch fülle sich der Vergaser, sodass beim Starten sofort Kraftstoff zur Verfügung stehe. „Wenn das Fahrzeug dann läuft, könnt ihr auch gleich ausprobieren, ob die Beleuchtung funktioniert“, rät Laure. Der Zweiradmechaniker empfiehlt zudem, bei der ersten Fahrt frischen Kraftstoff aufzutanken, falls der Roller im Herbst nicht vollgetankt wurde.
Nachdem der Roller fit ist, muss jetzt nur das richtige Versicherungskennzeichen angebracht werden. Grün hat ausgedient, die neue Farbe ist schwarz. Seit dem 1. März gilt das neue Kennzeichen. Wer mit den alten Schildern weiterfährt, macht sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Bei Vorsatz könnte der Roller eingezogen werden.
Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt, heißt es in einer Pressemitteilung der Barmenia Versicherungen. Ein neues Kennzeichen zu bekommen, sei einfach: Bei den meisten Versicherungen könne es online bestellt werden. Mit Beiträgen zwischen 50 und 60 Euro sind Rollerfahrer ein Jahr abgesichert.
Der Wetterbericht fürs Wochenende verspricht übrigens Sonne satt, wolkenlosen Himmel und bis zu 15 Grad. Perfekte Voraussetzungen für eine Ausfahrt. Trotzdem empfiehlt es sich, die ersten Fahrten ruhig anzugehen und in der Übergangszeit auffällige Kleidung zu tragen.