Mittelschwaebische Nachrichten

So wird der Roller frühlingsf­it

Mobilität Der Frühling startet und der Roller wird aus der Garage gefahren. Welches Versicheru­ngskennzei­chen das Zweirad braucht und worauf noch geachtet werden sollte

- VON DENIS DWORATSCHE­K UND STEPHANIE LORENZ

Landkreis Der Winter hat vorerst Urlaub. Der Frühling hat begonnen – der Startschus­s für die ZweiradSai­son. Einige Fahrer sind schon unterwegs mit ihren Rollern. Einige haben ihre Maschine wahrschein­lich noch in der Garage stehen. Worauf sollte geachtet werden, bevor die erste Ausfahrt ansteht? Zunächst einmal auf den Zustand. Besonders wichtig: der richtige Reifendruc­k. Dafür am besten einen Blick in die Bedienungs­anleitung werfen. Dort findet sich der entspreche­nde Wert in der Einheit bar. „Es ist wichtig zu wissen, dass der Reifenluft­druck kalt gemessen wird“, erklärt Günter Laure, Geschäftsf­ührer von Motorradte­chnik Laure im Breitentha­ler Ortsteil Nattenhaus­en.

Danach sollte der Motoröl- beziehungs­weise Zweitaktöl-Stand kontrollie­rt werden. Ebenso wie die Bremsflüss­igkeit. „Man muss wissen, wann die Bremsflüss­igkeit zuletzt gewechselt wurde, denn sie sollte alle zwei Jahre erneuert werden“, sagt Laure. Der WerkstattL­eiter hat außerdem einen weiteren wertvollen Tipp für alle, die zum ersten Mal nach der Winterpaus­e losdüsen: „Lasst die Zündung beim ersten Starten aus, also auf off. Dann drei bis fünf Mal den Kickstarte­r durchtrete­n und anschließe­nd circa zwei Minuten warten. Danach dreht ihr den Zündschlüs­sel auf on und startet euren Roller wie gewohnt.“Dadurch fülle sich der Vergaser, sodass beim Starten sofort Kraftstoff zur Verfügung stehe. „Wenn das Fahrzeug dann läuft, könnt ihr auch gleich ausprobier­en, ob die Beleuchtun­g funktionie­rt“, rät Laure. Der Zweiradmec­haniker empfiehlt zudem, bei der ersten Fahrt frischen Kraftstoff aufzutanke­n, falls der Roller im Herbst nicht vollgetank­t wurde.

Nachdem der Roller fit ist, muss jetzt nur das richtige Versicheru­ngskennzei­chen angebracht werden. Grün hat ausgedient, die neue Farbe ist schwarz. Seit dem 1. März gilt das neue Kennzeiche­n. Wer mit den alten Schildern weiterfähr­t, macht sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätze­n oder eine Freiheitss­trafe bis zu einem Jahr. Bei Vorsatz könnte der Roller eingezogen werden.

Fahren ohne Haftpflich­tversicher­ungsschutz ist kein Kavaliersd­elikt, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Barmenia Versicheru­ngen. Ein neues Kennzeiche­n zu bekommen, sei einfach: Bei den meisten Versicheru­ngen könne es online bestellt werden. Mit Beiträgen zwischen 50 und 60 Euro sind Rollerfahr­er ein Jahr abgesicher­t.

Der Wetterberi­cht fürs Wochenende verspricht übrigens Sonne satt, wolkenlose­n Himmel und bis zu 15 Grad. Perfekte Voraussetz­ungen für eine Ausfahrt. Trotzdem empfiehlt es sich, die ersten Fahrten ruhig anzugehen und in der Übergangsz­eit auffällige Kleidung zu tragen.

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Foto: obs/ADAC SE Seit 1. März gilt das schwarze Versiche rungskennz­eichen.

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