Mittelschwaebische Nachrichten
Gericht entscheidet gegen Marktsonntage
Die Stadt Augsburg muss den Umfang ihrer beiden InnenstadtMarktsonntage voraussichtlich deutlich einschränken. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte am Freitag die Verordnungen der Stadt für die beiden verkaufsoffenen Sonntage für unwirksam. Der Europatag im Mai und das sogenannte Turamichele-Fest im September könnten damit nach Angaben einer Gerichtssprecherin in den kommenden fünf Jahren nicht wie bisher geplant stattfinden. Das Gericht gab damit der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) und der Gewerkschaft Verdi recht. Sie hatten gegen die beiden Marktsonntage geklagt. Verdi und KAB hatten argumentiert, die Marktsonntage seien in ihrem bisherigen Umfang deutlich zu groß. (AZ)