Mittelschwaebische Nachrichten
Woher kommt der Begriff „Ehe für alle“? Gibt es noch verfassungsrechtliche Hürden?
Abstimmung Der Bundestag befasst sich am Freitagmorgen gleich ab 8.00 Uhr mit dem Gesetzentwurf des Landes Rheinland Pfalz. Geplant sind exakt 38 Minuten Debatte mit an schließender Abstimmung. Stimmt der Bundestag dem Gesetz am Freitag zu – rein rechnerisch ergibt sich eine Mehrheit von SPD, Linken und Grünen von zehn Stimmen –, könnte sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. Juli damit befassen. Der Gesetzentwurf ist nicht zustimmungspflichtig. Dann würde nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten fehlen, damit das Gesetz in Kraft treten kann.
Begriff Der Name „Ehe für alle“ist ein wenig irreführend. Er hat sich im Deutschen jedoch als eine Art Kampfbe griff der Homosexuellenbewegung durchgesetzt und wurde von den politi schen Befürwortern übernommen. Er ist eine Übersetzung des vor etwa fünf Jahren vor allem von den Sozialisten im Wahlkampf in Frankreich benutzten „Mariage pour tous“.
Verfassung Es ist umstritten, ob eine Grundgesetzänderung nötig ist oder nicht. Laut Artikel 6 des Grundge setzes stehen Ehe und Familie „unter dem besonderen Schutze der staatli chen Ordnung“. Dieser sei nicht ohne Weiteres auf gleichgeschlechtliche Paa re übertragbar, argumentieren jene, die eine Grundgesetzänderung für nötig halten, denn in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts gelte die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau. Die Befürworter sagen, im Grund gesetz sei die Geschlechterfrage nicht erwähnt. Es reiche eine Klarstel lung im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Derzeit Seit 2001 können homose xuelle Paare in Deutschland ihre Le benspartnerschaft offiziell eintragen lassen. Im Vergleich zur heterosexu ellen Ehe gibt es vor allem beim Adop tionsrecht Benachteiligungen (dpa)