Mittelschwaebische Nachrichten

Wenn Mehrheiten verloren gehen

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Wenn Abgeordnet­e ihrer Partei den Rücken kehren, geraten knappe Mehrheiten schon mal in Gefahr. Drei Beispiele aus Bund und Ländern:

● Bund 1972: Die von der soziallibe ralen Bundesregi­erung unter Willy Brandt (SPD) eingeleite­te Ostpolitik führt zu Differenze­n in der Koalition. Insgesamt sechs SPD und FDP Abge ordnete treten in die CDU ein, im Bundestag kommt es zu einem Patt: SPD/FDP und CDU/CSU haben je weils 248 Mandate. Als erster Kanzler stellt Brandt im September die Ver trauensfra­ge und verliert, der Bundes tag wird vorzeitig aufgelöst. Bei der Neuwahl erringen SPD und FDP wieder eine Mehrheit. ● Niedersach­sen 1989: Der Frakti onsaustrit­t eines CDU Abgeordne ten kostet die CDU/FDP Koalition un ter Ministerpr­äsident Ernst Albrecht ihre Ein Stimmen Mehrheit im Land tag. Die Patt Situation (CDU/FDP 77 Mandate, SPD/Grüne 77) löst sich aber schon bald wieder auf: Auch ein kurz zuvor nachgerück­ter SPD Abge ordneter verlässt seine Fraktion.

● Hamburg 1993: Ein für die vorge zogene Neuwahl der Bürgerscha­ft im September nicht wieder aufgestell ter Abgeordnet­er tritt aus der SPD aus. Damit hat die SPD Alleinregi­e rung unter Bürgermeis­ter Henning Voscherau gegen Ende der Legislatur periode nur noch 60 der 121 Sitze. Nach der Wahl bilden SPD und die Wählervere­inigung „STATT Partei“im Dezember einen Mehrheitss­enat mit Voscherau an der Spitze. (dpa)

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