Mittelschwaebische Nachrichten
Manipulierte Tachos sind ein Rückgabegrund
Autokäufer können normalerweise nicht davon ausgehen, dass ein privater Verkäufer die Korrektheit des Tachostandes überprüft hat. Das gilt allerdings nicht, wenn die Laufleistung im Kaufvertrag zugesichert worden ist. Wird später eine Tachomanipulation festgestellt, kann der Käufer einen solchen Vertrag annullieren. Der Verkäufer muss das Auto dann zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen – auch, wenn er nichts vom Betrug wusste. (dpa)