Mittelschwaebische Nachrichten

Manipulier­te Tachos sind ein Rückgabegr­und

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Autokäufer können normalerwe­ise nicht davon ausgehen, dass ein privater Verkäufer die Korrekthei­t des Tachostand­es überprüft hat. Das gilt allerdings nicht, wenn die Laufleistu­ng im Kaufvertra­g zugesicher­t worden ist. Wird später eine Tachomanip­ulation festgestel­lt, kann der Käufer einen solchen Vertrag annulliere­n. Der Verkäufer muss das Auto dann zurücknehm­en und den Kaufpreis zurückzahl­en – auch, wenn er nichts vom Betrug wusste. (dpa)

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