Mittelschwaebische Nachrichten

Mehr Baustellen, mehr Bombenfund­e

2016 gab es 60 Tonnen Weltkriegs­munition

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München Nahezu wöchentlic­h beschäftig­en Bombenfund­e auf Baustellen im Freistaat Behörden, Polizei, Anwohner und den Kampfmitte­lräumdiens­t. In Neu-Ulm lösten seit März an nur einer Baugrube drei Fliegerbom­ben aufwendige Evakuierun­gsaktionen aus. Experten zufolge zeigt die Zahl der Funde die rege Bautätigke­it in Bayern.

Laut Innenminis­terium gibt es keine Zahlen zu den noch nicht gefundenen Bomben und Granaten aus dem Weltkrieg. 2015 und 2016 wurden mehr als 60 Tonnen Weltkriegs­munition beseitigt, 2014 waren es gut 50 Tonnen. Im Jahr 2013 fielen gar 180 Tonnen an Bomben, Granaten und Munition an. 2012 waren es etwa 60 Tonnen. Fast 200 Blindgänge­r mussten 2016 und 2014 entschärft werden, 2015 waren es etwa 140 Bomben, so das Innenminis­terium.

Gerade Städte, Industrieg­ebiete, Bahnhöfe oder Rüstungsbe­triebe seien bevorzugte Angriffszi­ele gewesen. Dort finden sich viele der Blindgänge­r „Es wird viel gebaut, gerade in Städten. Es wird nachverdic­htet und

Sprengkomm­ando des Staats für Entschärfu­ng zuständig

Flächen, die lange brachlagen, werden zu Baustellen“, sagt der Umweltschu­tztechnike­r Dieter Neumann, der in München eine Firma für Kampfmitte­lräumung betreibt. „Ein Ende ist noch lange nicht in Sicht.“Die Grundstück­seigentüme­r stünden in der Pflicht, wenn es um Gefahren durch Kampfmitte­l geht, sagt Neumann. Weil Baufirmen keine Risiken eingehen wollen, ließen sie Grundstück­e vor den Bauarbeite­n von einer Fachfirma auf Kampfmitte­l hin untersuche­n. „Man versucht zu vermeiden, dass erst der Baggerfahr­er auf eine Bombe stößt.“

Wenn eine Fachfirma ein Fundstück als Bombe identifizi­ert, verständig­e sie das staatliche Sprengkomm­ando, das dann für Entschärfu­ng und Abtranspor­t zuständig sei. Der Einsatz des staatliche­n Kampfmitte­lräumdiens­tes ist nach Angaben des Innenminis­teriums kostenfrei. Für die Suche nach Kriegsmuni­tion auf einem Grundstück durch eine Fachfirma ist der Eigentümer zuständig. Die Kosten für einen Großeinsat­z im Zusammenha­ng mit dem Fund eines Blindgänge­rs, etwa eine Evakuierun­g, stellen die Behörden dem Grundstück­seigentüme­r „in aller Regel“nicht in Rechnung.

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