Mittelschwaebische Nachrichten
Gegen Apotheker wird Anklage erhoben
Dem Pharmazeuten und seiner Frau wird vorgeworfen, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben
JettingenScheppach Gut eineinhalb Jahre hat sich das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Memmingen gegen einen Jettinger Apotheker betreibt, hingezogen. Jetzt ist es abgeschlossen. Und wie Thorsten Thamm, Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen, mitteilte, wird Anklage gegen den Pharmazeuten erhoben. Dem Geschäftsmann wird vorgeworfen, Fertigarzneimittel ohne entsprechende Zulassung/Genehmigung in den Verkehr gebracht zu haben (wir berichteten mehrfach). Auch seine Frau und sein Schwager, beide ebenfalls Apotheker, müssen sich vor dem Amtsgericht Günzburg am 9. Dezember verantworten.
Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung waren im Juli 2019 Vertreter des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), des Günzburger Landratsamtes und der Kripo Neu-Ulm angerückt und durchsuchten insgesamt drei Apotheken, zwei davon in Jettingen-Scheppach und eine im benachbarten Landkreis Augsburg. Im Fokus standen zwei sichergestellte Präparate (Procain, Roter Reisschalenextrakt), die von der Landesbehörde unter anderem als gesundheitsgefährdend eingestuft worden waren. Das Augsburger Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag des Apothekers ab, der sich gegen den Widerruf der Betriebserlaubnis richtete. Das Gericht gelangte zur Auffassung, dass der Pharmazeut im Keller seines Privathauses unter hygienisch untragbaren Zuständen Arzneimittel hergestellt hat. Der Apotheker, der selbst stets bestritten hatte, im Keller des Privathauses die Arzneimittel produziert zu haben, schloss im November 2019 das Geschäft endgültig. Im Juni entschied das Augsburger Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren, dass dem Jettinger Apotheker zu Recht die Betriebserlaubnis entzogen worden war.
Jetzt geht der Fall auf strafrechtlicher Ebene weiter. Wie Thorsten Thamm mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Memmingen zu Ende ermittelt. Da ein hinreichender Tatverdacht bestehe, wurde, wie jetzt erst bekannt gegeben wurde, Ende September Anklage gegen den Apotheker, dessen Frau und den Schwager erhoben. Das Verfahren gegen einen vierten Beschuldigten wurde Thamm zufolge eingestellt. Die Anklageschrift liegt nun beim Amtsgericht in Günzburg.
Dem Jettinger Pharmazeuten wird zur Last gelegt, Fertigarzneimittel ohne Zulassung hergestellt, bevorratet und verkauft zu haben. So soll er laut Anklageschrift Arzneimittel an Kunden verkauft haben, wohlwissend, dass diese Mittel keine erforderliche behördliche Zulassung in Deutschland hatten. Außerdem wird dem Jettinger Geschäftsmann vorgeworfen, nicht zugelassene Arzneimittel „in zum Teil zu beanstandender Qualität“in seiner Apotheke hergestellt und vertrieben zu haben. Es handelt sich dabei neben dem roten Reisschalenextrakt und Procain um die Mittel Melatonin 10mg forte, spezial und forte sowie Nystatin. Insgesamt soll der Apotheker auf diese Weise Arzneimittel im Wert von über 13000 Euro verkauft haben.
Seiner Frau, die ebenfalls eine Apotheke in Jettingen-Scheppach betreibt, wird vorgeworfen, nicht zugelassene Arzneimittel, darunter Nebenhöhlentropfen und Hustenentkrampfungstropfen, bevorratet zu haben. Der Schwager des Apothekers soll der Anklageschrift zufolge in seiner Apotheke im Landkreis
Augsburg ebenfalls unerlaubt Arzneimittel angefertigt, an eine Firma in den Niederlanden geliefert und in der Folge reimportiert, bevorratet und verkauft haben. Außerdem habe er teilweise aus China bezogene Arzneimittel an Kunden in Deutschland verkauft. Gravierend für das Jettinger Ehepaar ist ein weiterer Tatvorwurf: Beide sollen 2019 zu Unrecht ihren Doktortitel geführt haben.
Zum laufenden Verfahren wollten sich die Jettinger Apotheker am Dienstag nicht äußern. Ihnen droht am Ende des Prozesses eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Ob der Prozess auch berufsrechtliche Folgen haben wird, ist noch unklar. Darüber entscheidet unter anderem die Landesapothekerkammer. Diese will nach eigenen Aussagen jedoch erst den Ausgang des Strafprozesses abwarten.