Mittelschwaebische Nachrichten

Bundesgeri­chtshof stärkt die Rechte der Verbrauche­r

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Der Bundesgeri­chtshof (BGH) stärkt die Verbrauche­rrechte beim Auto-Leasing: Kassiert die Leasingfir­ma wegen eines Unfalls während der Laufzeit Geld von der Versicheru­ng, darf sie es dem Leasingneh­mer nicht vorenthalt­en, wie die obersten Zivilricht­er in Karlsruhe entschiede­n. Zumindest müsse es bei der Abrechnung am Ende berücksich­tigt werden, heißt es in der am Dienstag veröffentl­ichten Entscheidu­ng. Geklagt hatte eine Anwältin, die im Juli 2012 für drei Jahre ein Auto für ihre Kanzlei geleast hatte. Vor dem BGH ging es um 5500 Euro, die die Leasingfir­ma nach einem Unfall von der Haftpflich­tversicher­ung für die Wertminder­ung des Autos nach der Reparatur bekommen hatte.

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