Mittelschwaebische Nachrichten
Betriebsrat darf auch während Corona tagen
Auch während Corona kann ein Arbeitgeber nicht einfach eine Präsenzsitzung des Betriebsrates untersagen. Das zeigt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (AZ: 7 BVGa 12816/20). Wegen der Pandemie hatte ein Unternehmen dienstliche Treffen zwischen Mitarbeitern ihrer Einrichtungen untersagt, darunter auch eine Präsenzsitzung des Konzernbetriebsrats. Das wollte der nicht akzeptieren, da alle Maßgaben zum Infektionsschutz eingehalten würden. Das Gericht sah keine Grundlage für ein Verbot. Es sei der Betriebsratsvorsitzende der entscheide, ob eine Präsenz- oder eine Videokonferenz stattfinde. Letzteres sei nicht möglich gewesen, weil geheime Wahlen anstanden. Nach der am Tagungsort geltenden Verordnung sei die Präsenzsitzung zulässig. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln tragen vor allem der Konzernbetriebsrat und seine Vorsitzenden. Das erhöhte Risiko einer Ansteckung berechtige nicht zum Verbot der Sitzung.