Neu-Ulmer Zeitung

Staatsanwä­ltin: Plädoyer des Verteidige­rs ist verletzend

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diagnostiz­iert worden. Von der Polizei sowie im Krankenhau­s sei am Tattag kaum etwas festgestel­lt worden. So sei es denkbar, dass die Folgen, insbesonde­re auch eine von der Geschädigt­en genannte Migräne, „nicht nur auf den Vorfall zurückzufü­hren“seien.

Die Staatsanwä­ltin empfand das Plädoyer des Verteidige­rs als „verletzend und gewagt“und blieb bei den ursprüngli­chen Vorwürfen.

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