Staatsanwältin: Plädoyer des Verteidigers ist verletzend
diagnostiziert worden. Von der Polizei sowie im Krankenhaus sei am Tattag kaum etwas festgestellt worden. So sei es denkbar, dass die Folgen, insbesondere auch eine von der Geschädigten genannte Migräne, „nicht nur auf den Vorfall zurückzuführen“seien.
Die Staatsanwältin empfand das Plädoyer des Verteidigers als „verletzend und gewagt“und blieb bei den ursprünglichen Vorwürfen.