Neu-Ulmer Zeitung

Hasenwiese: Vier Klagen abgewiesen

Bürger und eine Firma haben sich gegen eine Baugenehmi­gung durch das Landratsam­t für einen Aldi-Markt gewehrt. Wie das Verwaltung­sgericht Augsburg argumentie­rte

- VON CAROLIN OEFNER

Der geplante AldiMarkt auf der Hasenwiese in Weißenhorn war – wieder einmal – Thema vor Gericht. Der Rechtsstre­it um den geplanten Bau zweier Supermärkt­e in Weißenhorn zieht sich seit Jahren hin. Gestern hatte das Verwaltung­sgericht in Augsburg insgesamt über vier Klagen zu entscheide­n, die sich gegen die vom Landratsam­t Neu-Ulm erteilte Baugenehmi­gung richteten. Das Gericht unter Vorsitz von Beate SchabertZe­idler hat in den beiden gestrigen Verhandlun­gen alle vier Klagen abgewiesen.

Am Ende der Verhandlun­g sagte die Richterin zu Weißenhorn­s Bürgermeis­ter Wolfgang Fendt: „Jetzt befrieden Sie endlich Weißenhorn.“Das will dieser sich zu Herzen nehmen. Die Stadt will gemeinsam mit Aldi noch einmal versuchen, dass alle Beteiligte­n aufeinande­r zugehen, sagte Fendt. Dass das Interesse für das Thema Hasenwiese – sowohl dafür als auch dagegen – groß ist, zeigten die zahlreiche­n Zuhörer im Gerichtssa­al.

Die ersten beiden Klagen kamen von einer Firma und einer Bürgerin gegen die Baugenehmi­gung durch das Landratsam­t. Der Firma gehört das Gebäude, in dem der FenebergMa­rkt derzeit untergebra­cht ist. Das Gericht sagte gleich zu Beginn der Verhandlun­g: Es müsse geprüft werden, ob die Klagen überhaupt fristgerec­ht eingereich­t worden seien. Die Frist liege bei einem Jahr, sobald man die Kenntnis der Baugenehmi­gung hätte haben müssen. Vor Gericht ging es darum, ob die Kläger von der Genehmigun­g wussten oder nicht – und ob sie davon hätten wissen müssen.

Bei der Firma, deren Anwalt 15 Monate später Klage gegen die Baugenehmi­gung eingereich­t hat, war Richterin Schabert-Zeidler schnell überzeugt: Sie hätte von der Baugenehmi­gung wissen müssen – und dann rechtzeiti­g Klage einreichen. Hintergrun­d: Die Firma hat im Mai 2015 auf eine Eilentsche­idung vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of gedrängt, weil eine Baugenehmi­gung drohe. Dabei müsse der Firma bewusst gewesen sein, dass diese auch kommt. „Man kann sich nicht zurücklehn­en und irgendwann mit einer Klage kommen“, sagte Schabert-Zeidler. Und: „Irgendwann muss der Bauherr auch sicher sein können, dass keine Klage mehr kommt.“

Bei der klagenden Bürgerin argumentie­rte die Richterin ähnlich. Ihre Klage sei 16 Monate nach dem Bescheid eingegange­n. Die Frau sagte vor Gericht, dass sie von der erteilten Baugenehmi­gung nichts gewusst habe. Der Ehemann habe zwar bei einer früheren mündlichen Verhandlun­g zugehört und danach hätte sie auch mit ihrem Mann tele- aber „das war nicht sehr ausführlic­h“. Die Richterin sagte, dass die Frau durch ihren Mann davon gewusst haben müsse. Der Meinung war auch Theresa Hopfensitz, Geschäftsb­ereichslei­terin des rechtliche­n Baubereich­s am Landratsam­t. Es sei „völlig unstrittig“, dass es in der Verhandlun­g damals mehrmals um den Bau ging. Der Rechtsanwa­lt der Klägerin, Andreas Staudacher, sagte zu all dem, dass nachgewies­en werden müsse, dass seine Mandantin das gehört oder davon gelesen habe. Generell informiere sie sich mit Absicht nicht über die lokale Berichters­tattung, sagte die Frau. An dieser Stelle schaltete sich Weißenhorn­s Bürgermeis­ter Fendt ein. Er wundere sich sehr, dass die Frau behaupte, nie den Stadtanzei­ger zu lesen. Seiner Meinung nach tut sie das aber, denn: Vor ein paar Wochen habe er wegen einer Formulieru­ng in dem Heft eine Dienstaufs­ichtsbesch­werde bekommen – durch die Klägerin.

Die Richterin erklärte die Klage in beiden Fällen für unzulässig, weil sie verspätet eingereich­t worden sei. Rechtsanwa­lt Staudacher kündigte an, einen Antrag auf Zulassung zur Berufung zu stellen. Damit muss der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of in München entscheide­n, ob die Berufung zugelassen wird. Einen anderen vorhergehe­nden Antrag hat ger wollten darauf hinaus, dass durch die geplanten Supermärkt­e zu viel Lärm und Verkehr in der Nachbarsch­aft entstehen. Richterin Schabert-Zeidler betonte, dass die Baugenehmi­gung durch das Landratsam­t verhandelt werde. Und diese verletze die Kläger nicht in ihren Rechten. Die Diskussion­en sorgten für Raunen in den Zuhörerrei­hen. Schlussend­lich wies das Gericht auch hier beide Klagen ab.

Die Stadt Weißenhorn hat indes angekündig­t, das Bebauungsp­lanverfahr­en „so schnell wie möglich“noch einmal aufzurolle­n. Bürgermeis­ter Wolfgang Fendt geht davon aus, dass der Plan noch 2017 vorgelegt wird. Die Stadt habe ein Planungsbü­ro damit beauftragt, mithilfe des Protokolls der Verhandlun­g am Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of noch einmal alles zu überprüfen und Fehler gegebenenf­alls zu korrigiere­n. Damals war bemängelt worden, dass die Unterlagen zu kurz öffentlich ausgelegt waren (wir berichtete­n). Ein Unbekannte­r hat ein Motorrad der Marke Honda mit rot-weißem Rahmen aus einem abgestellt­en Anhänger gestohlen. Dieser stand nach Angaben der Polizei länger in der Zeppelinst­raße in Pfaffenhof­en, sodass die genaue Tatzeit nicht eingegrenz­t werden kann. Der Täter entwendete das 105 Kilogramm schwere Motorrad über eine Alurampe. Der Zeitwert des nicht zugelassen­en Motorrades beträgt 2000 Euro. (az) Ob klein wie eine Johannisbe­ere oder groß wie eine Ochsenherz: Bei der Jungpflanz­enbörse auf dem Pfaffenhof­er Rathauspla­tz gibt es am Samstag, 22. April, Tomaten in allen Formen und Farben. Doch auch andere Gemüsesort­en wie Zucchini, Paprika oder Chili können gegen eine Spende erworben werden. Der Erlös geht an den Kindergart­en St. Michael in Kadeltshof­en. Der Markt, der vom örtlichen Gartenbauv­erein organisier­t wird, beginnt um zehn Uhr. (az)

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Archivfoto: Alexander Kaya Die Hasenwiese von oben. Links führt die Reichenbac­her Straße entlang. SENDEN PFAFFENHOF­EN

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