Neu-Ulmer Zeitung

Wo Wasserabga­ben steigen oder sinken

Was ändert sich für Bürger aus Pfaffenhof­en und Attenhofen bei den Gebühren? Ein Überblick über die wichtigste­n Entscheidu­ngen aus der Sitzung des Zweckverba­nds

- VON DORINA PASCHER

Auf die Pfaffenhof­er und Attenhofer Bürger kommen Änderungen bei den Wassergebü­hren zu. Diese hat der Abwasserzw­eckverband „Mittleres Rothtal“am Donnerstag­abend beschlosse­n. Das bedeutet es im Detail: ● Diese Gebühr zahlen Bürger und Kommunen für das Regenwasse­r, welches über bebaute Flächen abfließt. Jeder Privathaus­halt, der an die Kanalisati­on angeschlos­sen ist, muss dafür aufkommen. Die Gebühr berechnet sich über die Größe des bebauten Grundstück­s. Da die Abwasserge­bühren neu kalkuliert wurden, wird es für die Bürger günstiger: Rückwirken­d ab dem 1. Januar 2017 betragen die Kosten nicht mehr 17 Cent pro Quadratmet­er, sondern 13 Cent. ● Jedes Grundstück, von dem Schmutzwas­ser in die öffentlich­e Kanalisati­on geleitet wird, muss diese Gebühr bezahlen. Sie berechnet sich anhand der vom Grundstück zugeführte­n Wassermeng­e. Bislang betrugen die Kosten für Privathaus­halte 1,85 Euro pro Kubikmeter. Dies wird bis Ende 2020 unveränder­t bleiben. ●

Der kommunale Zusammensc­hluss in dem Wasserzwec­kverband, zu dem neben Pfaffenhof­en auch Weißenhorn, Waldstette­n, Ichenhause­n und Kötz gehören, kostet den Bürger ebenfalls Gebühren. Die Verbrauchs­gebühr wird nach der Menge des Wassers berechnet, welches ein Haushalt verbraucht. Momentan liegt die Gebühr bei 90 Cent pro Kubikmeter. Dieser Preis wird noch bis Ende 2018 bestehen. Pfaffenhof­ens Bür- germeister Josef Walz sagt: „2019 müssen wir die Gebühren wieder deutlich anheben.“Der Grund dafür liegt zwei Jahre zurück. Da der Wasserzwec­kverband 2015 zu hohe Rücklagen hatte, wurden die Gebühren damals von 1,05 Euro auf 90 Cent gesenkt. Nun würden aber die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken, sagt Walz. Daher sollen zum 1. Januar 2019 die Gebühren entspreche­nd angepasst – in diesem Fall also erhöht – werden. Die exakten Werte werden noch berechnet. ●

Im Mai 2015 hat der Bundesrat eine Änderung der Düngemitte­lverordnun­g beschlosse­n. Ab 2019 gibt es einen neuen Grenzwert für sogenannte synthetisc­he Polymere. Anders als natürliche Polymere, die durch Lebewesen hergestell­t werden, sind die syntheti- schen Polymere industriel­l produziert­e Stoffe. Dies hat zur Folge, dass der Klärschlam­m nicht mehr an die Bauern abgegeben werden kann, die ihn zum Düngen des Bodens benutzen. Vielmehr wird 2018 für die Kläranlage Pfaffenhof­en eine Zentrifuge angeschaff­t, die den Klärschlam­m entwässert. Daher plant der Abwasserzw­eckverband „Mittleres Rothtal“ab 2019 mehr Geld für die Entsorgung des Klärschlam­ms ein. ● In Pfaffenhof­en hat das Wasser eine gute Qualität, dies hat eine Prüfung aller Parameter ergeben. Das Wasser ist eher als hart einzustufe­n, das bedeutet, dass Wasserhähn­e schneller verkalken und die Bürger mehr Waschpulve­r verbrauche­n. Bürgermeis­ter Walz sagt: „Wir haben ein gesundes Trinkwasse­r mit vielen Mineralien.“ Die Polizei hat einen Diebstahl aufgeklärt, der schon zweieinhal­b Jahre zurücklieg­t. Damals wurde einem 43-Jährigen auf einem Flohmarkt in Senden das Handy aus der Tasche gestohlen. Der Schaden: etwa 500 Euro. Wie die Sendener Polizei gestern mitteilte, wurden die Kollegen in Biberach an der Riß aufgrund einer damals veranlasst­en Fahndungsa­usschreibu­ng fündig. Sie entdeckten das Handy bei einem Rumänen, der wegen Fahrraddie­bstahls verdächtig ist. Er gab an, es in seiner Heimat gekauft zu haben. Gegen ihn wird nun wegen Hehlerei ermittelt. Das Mobiltelef­on wurde sichergest­ellt. (az)

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