Sicher durch die Auto Waschanlage
Ein abgerissener Spiegel, eine umgeknickte Antenne oder dicke Kratzer im Lack. Was ist zu tun, wenn der Wagen bei der Wäsche beschädigt wird?
Der Außenspiegel ist beschädigt, die eben noch gerade in die Luft ragende Antenne hat einen Knick, den Lack auf der Motorhaube zieren Kratzer. Eigentlich sollte der Wagen doch aussehen wie neu, wenn er aus der Waschanlage kommt. Doch was tun, wenn das Auto bei der Wäsche beschädigt wird? Rechtsexperten des ADAC geben Tipps, wie sich Streit vermeiden lässt.
Wer haftet bei Schäden wie Kratzern im Lack?
Den ADAC-Rechtsexperten zufolge hat der Betreiber der Waschanlage zu haften, wenn ein Schaden trotz ordnungsgemäßer Nutzunge nachweislich in der Anlage entstanden ist. Bei Kratzern im Lack, die durch die Reinigungsbürsten entstanden sind, muss in der Regel der Betreiber für die Kosten aufkommen. Denn er muss darauf achten, dass sich in den Bürsten keine Gegenstände verfangen, die Schaden anrichten können. Die Bürsten nach jedem Fahrzeug zu kontrollieren, sei Waschanlagenbetreibern jedoch nicht zuzumuten, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken aus dem Jahr 2013.
Wie sieht es bei abgeknickten Antennen oder abgerissenen Spiegeln aus?
Auch hier haftet der Betreiber, wenn der Schaden nachweislich in der Waschanlage entstanden ist. Nach Aussage des ADAC muss gleichzeitig aber auch der Kunde „die erforderliche Sorgfalt“bei der Benutzung der Anlage an den Tag legen. Darunter fällt zum Beispiel, Sicherungsund Warnhinweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Altenburg aus dem Jahr 2001 kann der Kunde in bestimmten Fällen dennoch Scha- denersatz verlangen: Im damaligen Fall stand auf einem Schild der Hinweis „Antenne einschieben oder abnehmen“. Das war bei der diebstahlgesicherten Antenne am Wagen des Kunden aber nicht möglich. Der Betreiber wäre verpflichtet gewesen, ihn darauf hinzuweisen und ihm von der Benutzung der Anlage abzuraten.
Das heißt, der Anlagenbetreiber muss Kunden auf jede Gefahr hinweisen?
Den Rechtsexperten des ADAC zu- folge muss der Betreiber nicht explizit darauf hinweisen, dass die Scheibenwischer in Ruheposition stehen und die Fenster geschlossen sein müssen. Der Betreiber muss jedoch Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschanlage zu Schäden führen kann. Gleichzeitig muss auch der Kunde auf besondere Umstände aufmerksam machen, die Schäden begünstigen könnten, wie beispielsweise ein Reserverad an der Hecktür.
Und wenn sie den Schaden erst bemerken, wenn sie wieder zu Hause sind?
Manche Waschanlagenbetreiber legen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass ein Schaden vor Verlassen des Geländes gemeldet werden muss. Ob eine solche Klausel wirksam ist, legen Gerichte laut ADAC jedoch unterschiedlich aus. Ersatzansprüche können auch noch nach dem Verlassen des Geländes erhoben werden, der Kunde muss dann jedoch nachweisen, dass der Schaden tatsächlich in der Waschanlage entstanden ist. Das kann schwierig werden – denn wenn der Kunde das Gelände verlassen hat, kann der Waschanlagenbetreiber entgegenhalten, dass der Schaden auch bei einer weiteren Wäsche oder durch andere Ursachen entstanden sein kann.
„Das reine Wunder der Natur“, „Besondere Reinheit“oder schlicht „Life“. In der Werbung für Mineralwasser wimmelt es von Überschwänglichem. Die Hersteller setzen ihre Produkte mit einem Stück Natur gleich. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest nimmt diesen Botschaften nun die Glaubwürdigkeit. Das Magazin hat 30 Mineralwasser getestet und urteilt: „Nur elf schneiden gut ab.“
Eine Ursache dafür: der Geschmack. Der leide vor allem unter den Kunststoffflaschen. Kunden sollten auf „untypisch fruchtige Noten“achten. Möglicherweise verberge sich dahinter Acetaldehyd, ein Stoff, der bei der Herstellung des Kunststoffs PET entsteht und sich mit dem Mineralwasser mischen kann. Außerdem fanden die Tester „unerwünschte Spuren aus Landwirtschaft, Industrie und Haushaltsabwasser“.
Kritischer sieht das bei einem Mineralwasser des Discounters Netto aus: Bei der Marke Naturalis entdeckte Stiftung Warentest „vergleichsweise viel krebserregendes Chrom“– allerdings nur in den Produkten aus der italienischen FonteGuizza-Quelle (siehe Verpackungsaufdruck). Mit 0,5 Mikrogramm Chrom je Liter liege das Wasser über dem Leitwert für Trinkwasser (0,3 Mikrogramm). Ein bedenklicher Wert, teilen die Tester mit. Das Mineralwasser landet mit der Note 3,7 auf dem letzten Platz. Als Testsieger mit den Noten 2,2 können sich die Wasser von Gut&Günstig (Edeka; Vitaqua-Quelle), Frankenbrunnen und Saskia (Lidl; Quelle in Wörth am Rhein) rühmen.