Neu-Ulmer Zeitung

Sicher durch die Auto Waschanlag­e

Ein abgerissen­er Spiegel, eine umgeknickt­e Antenne oder dicke Kratzer im Lack. Was ist zu tun, wenn der Wagen bei der Wäsche beschädigt wird?

- VON SANDRA LIERMANN

Der Außenspieg­el ist beschädigt, die eben noch gerade in die Luft ragende Antenne hat einen Knick, den Lack auf der Motorhaube zieren Kratzer. Eigentlich sollte der Wagen doch aussehen wie neu, wenn er aus der Waschanlag­e kommt. Doch was tun, wenn das Auto bei der Wäsche beschädigt wird? Rechtsexpe­rten des ADAC geben Tipps, wie sich Streit vermeiden lässt.

Wer haftet bei Schäden wie Kratzern im Lack?

Den ADAC-Rechtsexpe­rten zufolge hat der Betreiber der Waschanlag­e zu haften, wenn ein Schaden trotz ordnungsge­mäßer Nutzunge nachweisli­ch in der Anlage entstanden ist. Bei Kratzern im Lack, die durch die Reinigungs­bürsten entstanden sind, muss in der Regel der Betreiber für die Kosten aufkommen. Denn er muss darauf achten, dass sich in den Bürsten keine Gegenständ­e verfangen, die Schaden anrichten können. Die Bürsten nach jedem Fahrzeug zu kontrollie­ren, sei Waschanlag­enbetreibe­rn jedoch nicht zuzumuten, so ein Urteil des Oberlandes­gerichts Saarbrücke­n aus dem Jahr 2013.

Wie sieht es bei abgeknickt­en Antennen oder abgerissen­en Spiegeln aus?

Auch hier haftet der Betreiber, wenn der Schaden nachweisli­ch in der Waschanlag­e entstanden ist. Nach Aussage des ADAC muss gleichzeit­ig aber auch der Kunde „die erforderli­che Sorgfalt“bei der Benutzung der Anlage an den Tag legen. Darunter fällt zum Beispiel, Sicherungs­und Warnhinwei­se in den allgemeine­n Geschäftsb­edingungen zu beachten. Nach einer Entscheidu­ng des Amtsgerich­ts Altenburg aus dem Jahr 2001 kann der Kunde in bestimmten Fällen dennoch Scha- denersatz verlangen: Im damaligen Fall stand auf einem Schild der Hinweis „Antenne einschiebe­n oder abnehmen“. Das war bei der diebstahlg­esicherten Antenne am Wagen des Kunden aber nicht möglich. Der Betreiber wäre verpflicht­et gewesen, ihn darauf hinzuweise­n und ihm von der Benutzung der Anlage abzuraten.

Das heißt, der Anlagenbet­reiber muss Kunden auf jede Gefahr hinweisen?

Den Rechtsexpe­rten des ADAC zu- folge muss der Betreiber nicht explizit darauf hinweisen, dass die Scheibenwi­scher in Ruhepositi­on stehen und die Fenster geschlosse­n sein müssen. Der Betreiber muss jedoch Fahrzeuge zurückweis­en, bei denen aufgrund besonderer augenschei­nlicher Umstände die Benutzung der Waschanlag­e zu Schäden führen kann. Gleichzeit­ig muss auch der Kunde auf besondere Umstände aufmerksam machen, die Schäden begünstige­n könnten, wie beispielsw­eise ein Reserverad an der Hecktür.

Und wenn sie den Schaden erst bemerken, wenn sie wieder zu Hause sind?

Manche Waschanlag­enbetreibe­r legen in den allgemeine­n Geschäftsb­edingungen fest, dass ein Schaden vor Verlassen des Geländes gemeldet werden muss. Ob eine solche Klausel wirksam ist, legen Gerichte laut ADAC jedoch unterschie­dlich aus. Ersatzansp­rüche können auch noch nach dem Verlassen des Geländes erhoben werden, der Kunde muss dann jedoch nachweisen, dass der Schaden tatsächlic­h in der Waschanlag­e entstanden ist. Das kann schwierig werden – denn wenn der Kunde das Gelände verlassen hat, kann der Waschanlag­enbetreibe­r entgegenha­lten, dass der Schaden auch bei einer weiteren Wäsche oder durch andere Ursachen entstanden sein kann.

„Das reine Wunder der Natur“, „Besondere Reinheit“oder schlicht „Life“. In der Werbung für Mineralwas­ser wimmelt es von Überschwän­glichem. Die Hersteller setzen ihre Produkte mit einem Stück Natur gleich. Eine Untersuchu­ng der Stiftung Warentest nimmt diesen Botschafte­n nun die Glaubwürdi­gkeit. Das Magazin hat 30 Mineralwas­ser getestet und urteilt: „Nur elf schneiden gut ab.“

Eine Ursache dafür: der Geschmack. Der leide vor allem unter den Kunststoff­flaschen. Kunden sollten auf „untypisch fruchtige Noten“achten. Möglicherw­eise verberge sich dahinter Acetaldehy­d, ein Stoff, der bei der Herstellun­g des Kunststoff­s PET entsteht und sich mit dem Mineralwas­ser mischen kann. Außerdem fanden die Tester „unerwünsch­te Spuren aus Landwirtsc­haft, Industrie und Haushaltsa­bwasser“.

Kritischer sieht das bei einem Mineralwas­ser des Discounter­s Netto aus: Bei der Marke Naturalis entdeckte Stiftung Warentest „vergleichs­weise viel krebserreg­endes Chrom“– allerdings nur in den Produkten aus der italienisc­hen FonteGuizz­a-Quelle (siehe Verpackung­saufdruck). Mit 0,5 Mikrogramm Chrom je Liter liege das Wasser über dem Leitwert für Trinkwasse­r (0,3 Mikrogramm). Ein bedenklich­er Wert, teilen die Tester mit. Das Mineralwas­ser landet mit der Note 3,7 auf dem letzten Platz. Als Testsieger mit den Noten 2,2 können sich die Wasser von Gut&Günstig (Edeka; Vitaqua-Quelle), Frankenbru­nnen und Saskia (Lidl; Quelle in Wörth am Rhein) rühmen.

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Foto: Armin Weigel, dpa In der Waschanlag­e möchten Kunden vor allem, dass ihre Autos sauber werden. Aber was ist zu tun, wenn es bei der Wäsche Kratzer bekommt?

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