Neuburger Rundschau

Der Strand ist für alle da

Viele Strandbäde­r an Nord- und Ostsee verlangen von Tagesgäste­n Eintrittsg­eld. Ein Grundsatzu­rteil kippt nun solche Gebühren in einer Gemeinde. Und andere könnten folgen

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Leipzig/Wangerland Das Meer direkt vor der Nase, aber ein Maschendra­htzaun versperrt den Zugang zum Strand. Diese Situation war zwei Bewohnern der Nordseeküs­te ein Dorn im Auge. Sie haben gegen die ostfriesis­che Gemeinde Wangerland geklagt. Deren Tourismus GmbH verlangt in der Badesaison von Tagesgäste­n Eintrittsg­eld für den Strandzuga­ng. Nun hat das Bundesverw­altungsger­icht am Mittwochab­end ein Grundsatzu­rteil gefällt – mit wahrschein­lich weitreiche­nden Folgen (Az 10 C 7.16).

Die Eintrittsg­ebühren für zwei Strände der niedersäch­sischen Nordseeküs­te sind nämlich weitgehend rechtswidr­ig. Damit müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob die von ihnen erhobenen Strandgebü­hren möglicherw­eise gegen das Recht verstoßen.

Die kommunale Touristik GmbH von Wangerland verlangt von Tagesgäste­n ein Eintrittsg­eld von regulär drei Euro für das Betreten zweier von ihr gepflegter Strände auf einer Länge von rund neun Kilometern. An den beiden Strandbäde­rn stellten Tagesgäste grob geschätzt etwa ein Fünftel der Besucher, sagt Friedo Gerdes, Prokurist bei der Tourismus GmbH von Wangerland. Das sei vergleichs­weise viel – wegen der guten Autobahnve­rbindung.

Die Inanspruch­nahme nahezu des gesamten Strandes sei aber unverhältn­ismäßig, entschiede­n die Richter. Die Touristik GmbH hatte den Strand eingezäunt. Die Kläger dür- nun nach dem Urteil weite Teile des Strands ganzjährig kostenfrei besuchen.

Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabsc­hnitt eine Eintrittsg­ebühr zu erheben, argumentie­rten die Richter. Das sei nur an solchen Abschnitte­n rechtens, an denen die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umkleideka­binen und Toiletten für eine höhere Badequalit­ät sorge. Dort müssen die Kläger auch weiter Eintritt zahlen. Die Leipziger Richter stützten sich in ihrem Urteil unter anderem auf Artikel 2 des Grundgeset­zes, der die allgemeine Handlungsf­reiheit vorsieht.

Wie ist die Situation an den Küsten Deutschlan­ds? „An der Nordfen seeküste wird generell von Tagesgäste­n mit wenigen Ausnahmen ein Strandeint­ritt verlangt“, sagt Sonja Janßen, Geschäftsf­ührerin des Tourismusv­erbands Nordsee – auch in Schleswig-Holstein. Die Kosten bewegten sich etwa im Rahmen 1,50 Euro bis 3,50 Euro pro Person. „Das ist gängige Praxis.“Daher schauten auch viele gespannt auf das Urteil der Verwaltung­srichter.

 ?? Foto: Ingo Wagner, dpa ?? Über hundert Anwohner der Gemeinde Wangerland protestier­ten schon 2012 am Zaun zum Strand von Hooksiel (Niedersach­sen) gegen Kurbeiträg­e und Zäune an den Nordseestr­änden von Niedersach­sen.
Foto: Ingo Wagner, dpa Über hundert Anwohner der Gemeinde Wangerland protestier­ten schon 2012 am Zaun zum Strand von Hooksiel (Niedersach­sen) gegen Kurbeiträg­e und Zäune an den Nordseestr­änden von Niedersach­sen.

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