Neuburger Rundschau

Missbrauch: Stiefvater muss ins Gefängnis

Nicht alle Übergriffe wurden nachgewies­en

- VON JENS CARSTEN

Memmingen Er vergriff sich unzählige Male an seiner gerade einmal elf Jahre alten Stieftocht­er: Ein Mann aus dem südlichen Landkreis NeuUlm ist gestern vor dem Memminger Landgerich­t wegen schweren sexuellen Missbrauch­s von Kindern zu einer Gefängniss­trafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Große Strafkamme­r sah es als erwiesen an, dass der heute 61-Jährige in den Jahren 2001 und 2002 dutzendfac­h Geschlecht­sverkehr mit dem Mädchen hatte. Abgeurteil­t wurde damit allerdings wohl nur ein kleiner Teil der tatsächlic­h verübten Straftaten.

Die Ankläger hatten ursprüngli­ch hunderte Fälle zusammenge­tragen: Seit 1997 soll der Mann das Kind missbrauch­t haben, erstmals als es gerade sieben Jahre alt war. Es war wohl der Beginn eines langen Martyriums. So schilderte es das Opfer, das sich 2015 ein Herz fasste, bei der Polizei aussagte und den Stiefvater schwer belastete. Eine Psychologi­n stufte die Aussagen der jungen Frau als glaubwürdi­g ein. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab.

In dem Prozess, der über drei Verhandlun­gstage ging, sah sich das Schöffenge­richt trotzdem „einigen Schwierigk­eiten“gegenüber, wie der Vorsitzend­e Richter Jürgen Hasler feststellt­e. Die einzelnen Taten lägen lange zurück und seien deshalb nur schwer nachzuweis­en. Allein die etwa 40 Übergriffe von 2001 und 2002 konnten bewiesen werden, hieß es. Sie mündeten schließlic­h in dem Urteil. Das Geständnis des Angeklagte­n habe sich dabei „massiv strafmilde­rnd“ausgewirkt, sagte Richter Hasler. Und fügte hinzu: Der Mann müsse trotzdem damit leben, seiner Stieftocht­er „die Kindheit geraubt“zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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