Neuburger Rundschau

Gericht kippt Mietpreisb­remse

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München Die bayerische Mietpreisb­remse ist ungültig – zumindest für die Zeit von Sommer 2015 bis Juli 2017. Das hat das Münchner Landgerich­t entschiede­n. Gilt in einer Stadt die Mietpreisb­remse, dürfen die Preise bei Wiederverm­ietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblich­en Vergleichs­miete liegen. Zwei Mieter aus München hatten deswegen versucht, von ihrer Vermieteri­n Auskunft über die Miete ihrer Vorgänger einzuklage­n. Vor dem Amtsgerich­t waren sie gescheiter­t, weil das Gericht die Mietpreisb­remse für unrechtmäß­ig hielt. Dieses Urteil ist nun vom Landgerich­t bestätigt worden. In Bayern gilt die Mietpreisb­remse in 138 Gemeinden. Es sei aber nicht nachvollzi­ehbar gewesen, warum sie dort gilt, urteilte das Gericht. Die Staatsregi­erung hat die Mietpreisb­remsenvero­rdnung im Juli überarbeit­et und eine „ergänzende Begründung“nachgelegt. Ob diese wirksam ist, hat das Gericht nicht entschiede­n.

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