Neuburger Filialleiterin plündert Tresor
Eine 25-jährige Frau soll 2400 Euro aus einem Safe gestohlen haben. Wie sie die Tat vertuschen wollte
Neuburg Wenn sie früher überfordert gewesen war, habe sie Drogen genommen, erzählte die Angeklagte vor dem Neuburger Amtsgericht. Heute trinke sie in solchen Situationen Alkohol. Zur Flasche habe sie auch gegriffen, als sie im September vergangenen Jahres zur Filialleiterin eines Geschäfts in Neuburg ernannt wurde. Die 25-jährige Frau berichtete, dass ihr innerhalb weniger Tage die Verantwortung über den Kopf gewachsen sei – mit schwerwiegenden Folgen. Bei der gestrigen Gerichtsverhandlung warf die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vor, 2408 Euro aus dem Tresor gestohlen und den Laden anschließend verlassen zu haben.
Auf Nachfrage von Richterin Celina Nappenbach gestand die Angeklagte die Tat zum Teil. Sie habe nur etwa 1900 Euro genommen, was zwei Tageseinnahmen entspricht. Das Geld aus der Kasse habe sie nicht angetastet.
Schuld an der Tat soll unter anderem der Alkohol gewesen sein, erklärte die 25-jährige Neuburgerin und zählte auf, was sie an diesem Tag getrunken hatte: Zwei Dosen Prosecco in der Früh und jede Menge Wein auf der Arbeit. „Ich habe mir Mut angetrunken“, sagte die Neuburgerin. Sie sei ganz alleine auf der Arbeit gewesen, die Waren seien gekommen, viele Kunden zu bedienen gewesen, dann sei auch noch ein Ständer mit Artikeln umgefallen. „Ich wolle doch nur eine einfache Verkäuferin sein“, versuchte sie zu erklären. Als sie den Druck nicht mehr aushielt, habe sie den Safe geplündert und sei aus dem Laden gestürmt. In einem Supermarkt habe sie sich Bier gekauft und sei zu Hause betrunken eingeschlafen.
Als die Polizei im Geschäft eintraf, soll Chaos geherrscht haben. „Es war keine Verkäuferin da. Die Kunden hätten sich einfach bedienen können“, erinnerte sich der Polizist im Zeugenstand. Das Schloss der Bürotür sei kaputt gewesen, Teile davon fehlten, auf der Tür selbst sei ein Fußabdruck zu erkennen gewesen. „Das passte aber nicht zusammen“, erklärte der Polizist, „Der Fußabdruck zeigte nach unten, was gar nicht sein kann.“Der Verdacht lag deshalb nahe, dass jemand versucht hatte, eine Tat zu vertuschen.
Schnell war klar, dass die Angeklagte dahinter stecken musste. Als Beweis las Richterin Nappenbach einen Brief der 25-Jährigen vor, der am Tatort gefunden wurde. Darin erklärte die Angeklagte, dass sie nicht wisse, wie das Geld weggekommen sei. Die Situation überfordere sie, weshalb sie die nächsten Tage Urlaub nehmen möchte. Vor Gericht gab die Angeklagte zu, dass sie in puncto Geld gelogen habe. Den Rest habe sie aber so gemeint.
Am nächsten Morgen fand die Polizei Teile des Türschlosses und knapp 1900 Euro in der Wohnung der Angeklagten – mehr als die Tageseinnahmen, aber weniger als die 2408 Euro Gesamtschaden. Wie viel die Angeklagte exakt gestohlen hatte, konnte bis zum Schluss der Verhandlung nicht eindeutig geklärt werden.
Weil die Angeklagte bereits vorbestraft ist, forderte Staatsanwältin Verena März acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie die Rückerstattung des Geldes in Höhe der Schadenssumme. Richterin Nappenbach verurteilte die Angeklagte zu sechs Monaten auf Bewährung. Sie begründete es damit, dass die 25-Jährige wieder eine Arbeitsstelle gefunden hat und wegen ihres Alkoholproblems beim Arzt gewesen sei. Zu den Bewährungsauflagen gehören sechs bis zwölf Beratungsgespräche bei der Caritas. Nappenbach: „Sie sind auf einem guten Weg. Es kann besser werden.“