Neue Osnabrucker Zeitung - Wallenhorst
Digitale Publikationen werden barrierefrei
FRANKFURT Spätestens in fünf Jahren müssen in Deutschland Blinde, Sehbehinderte und Lesebehinderte problemlos Zugang zu digitalen Publikationen haben. Spätestens ab 2025 müssten E-Books, Lesegeräte und Online-Shops „barrierefrei“sein, betonte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gestern in Frankfurt. Man werde Buchhandlungen und Verlage bei der Umstellung bestmöglich unterstützen, hieß es.
Noch hohe Hürden
Derzeit bestünden für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen „große Zugangshürden“zu digitalen Publikationen. Der 2019 verabschiedete „European Accessibility Act“(EAA) solle dies ändern. Die europäische Richtlinie müsse bis zum Jahr 2022 in nationales Recht umgesetzt und „spätestens ab 2025 auch in der Praxis gelebt werden“.
Börsenverein-Vorsteherin Karin Schmidt-Friderichs betonte: „Mitglieder aller Sparten sollten sich bereits jetzt vorbereiten und entsprechende Weichen in den Häusern stellen.“
Mehr Leser erreichen
Es sei letztlich auch eine Chance, um mehr Leser zu erreichen und die Inhalte nutzerfreundlicher zu machen, so Schmidt-Friderichs.
Der Börsenverein habe das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen in Leipzig und die Fondazione LIA (Stiftung für Barrierefreie Italienische Bücher) in Mailand als Kooperationspartner an seiner Seite. Derzeit sei eine Handreichung für die Branche in Arbeit. Sie solle zur Buchmesse 2021 veröffentlicht werden.