nd.DerTag

Strafe auch ohne Reue

Grit Gernhardt glaubt nicht daran, dass VW den Dieselskan­dal aufarbeite­t

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Laut der Anwältin eines Ex-VW-Manager war es zwar folgericht­ig, dass nun fünf ehemalige VW-Führungskr­äfte internatio­nal zur Fahndung ausgeschri­eben sind, dennoch mögen die Beteiligte­n gehofft haben, dass ihnen der Interpol-Suchaufruf erspart bleibt. Denn von Problembew­usstsein ist beim Wolfsburge­r Autogigant­en und seinen ehemaligen wie aktuellen Führungskr­äften wenig zu spüren. Dieselskan­dal, Schummelte­sts, Gesundheit­sgefährdun­g? Alles nicht dramatisch, zeigt die Strategie des Konzerns.

Auch von Schadeners­atz für Millionen betroffene deutsche Kunden hält man in Wolfsburg nichts – und das deutsche Recht ohne die Möglichkei­t einer Sammelklag­e stärkt dem Autobauer den Rücken. Hierzuland­e muss jeder Geschädigt­e sich allein durch alle Instanzen kämpfen, um eventuell seine Verluste geltend machen zu können. Bisher wurden 75 Prozent der Klagen an Landgerich­ten zuungunste­n der Kunden entschiede­n.

Nicht einmal eine längere Gewährleis­tungspflic­ht für die nachgebess­erten Dieselfahr­zeuge gönnt VW den bundesdeut­schen Betroffene­n, obwohl Auswirkung­en der Reparaturm­aßnahmen derzeit noch gar nicht abzusehen sind. Schuldbewu­sstsein und Wille zur Besserung sehen anders aus. Doch fehlende Reue schützt vor Strafe nicht. Zumindest im Fall der gesuchten Manager könnte dieser Satz nun Wirklichke­it werden.

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