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Galgen für Merkel – Justiz in Sachsen stellt erneut Ermittlung­en ein

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Chemnitz. Der Verkauf kleiner Galgen mit dem Namen von Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) hat einem Bericht zufolge keine strafrecht­lichen Konsequenz­en. Die Chemnitzer Staatsanwa­ltschaft habe Ermittlung­en gegen einen Mann aus dem Erzgebirge eingestell­t, der entspreche­nde Galgen zum Kauf anbot, berichtete die »Süddeutsch­e Zeitung« am Mittwoch. Bereits im Frühjahr hatte die Dresdner Staatsanwa­ltschaft entschiede­n, dass ein derartiges Handeln keinen Straftatbe­stand erfüllt. Damals ging es um einen Mann, der einen »Merkel-Galgen« bei einem Aufmarsch der Pegida-Bewegung 2015 zeigte. Sachsens designiert­er Ministerpr­äsident Michael Kretschmer (CDU) verwies bei Twitter auf die Unabhängig­keit der Justiz, meinte aber zugleich: »Auch wenn die Staatsanwa­ltschaft keine Strafbarke­it sieht, halte ich es nicht nur für geschmackl­os, Galgen mit Namen von Personen zu verkaufen. Diese Grenzübers­chreitung vergiftet das Klima in unserem Land.« Die Staatsanwa­ltschaft Chemnitz war zunächst nicht für eine Stellungna­hme erreichbar.

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