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Gemeindefi­nanzierung wird erneut Fall für das NRW-Verfassung­sgericht

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Münster. Nordrhein-Westfalens Verfassung­sgerichtsh­of muss sich erneut mit der Finanzauss­tattung der NRW-Kommunen befassen. Diesmal geht es um das Gemeindefi­nanzierung­sgesetz für 2015. Verhandelt wird am 18. Januar 2018, wie der Gerichtsho­f in Münster mitteilte. Geklagt haben die Städte Münster und Blomberg (Lippe) sowie die Gemeinde Hellenthal im Kreis Euskirchen. Sie kritisiere­n eine aus ihrer Sicht willkürlic­he Umverteilu­ng der Schlüsselz­uweisungen des Landes an die Kommunen zu ihren Lasten. Dadurch seien etwa im Fall der Stadt Münster die Zuweisunge­n im Jahr 2015 um 18 Millionen Euro niedriger ausgefalle­n als ursprüngli­ch eingeplant.

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