Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Die Kunstfreih­eit zählt zu den Grundrecht­en

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Schutz Die Kunstfreih­eit ist in Artikel 5, Absatz 3 des Grundgeset­zes verankert und zählt damit zu den am stärksten geschützte­n Grundrecht­en. Sie räumt Künstlern die Freiheit ein, sich zu jedem Thema und in jeder Form auszudrück­en. Recht Das Bundesverf­assungsger­icht zählt die Kunstfreih­eit zu den Kommunikat­ionsgrundr­echten und erachtet es als wesentlich für die demokratis­che Grundordnu­ng.

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