Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Birnbaum an Vorster Grundschule bleibt stehen
VORST (barni) Er ist alt, er ist nicht so richtig schön – vor allem ist er aber einigen Eltern ein Dorn im Auge: Der Birnbaum auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) in Vorst. Bislang war er eine Randerscheinung. Doch durch den Anbau wird er künftig unmittelbar am Eingangsbereich stehen. Nun befürchten Eltern, dass Kinder, die extrem allergisch auf Wespenstiche reagieren, dadurch einer besonderen Gefahr ausgesetzt sein werden. Die Schule beantragte daraufhin eine Fällgenehmigung für den Baum. Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses machten sich vor Ort ein Bild von der Situation und der Gefahrenlage. Später entschieden sie einstimmig: Der Birnbaum bleibt!
Die Verwaltung hatte diesmal ganz bewusst darauf verzichtet, einen Beschlussvorschlag zu formulieren. Die Schulleiterin der GGS, Regina Beese, begründete vor Ort den Fällantrag: „Ich werde den Eltern kaum erkläre können, ihre Kinder sollen einen großen Bogen um den Baum machen.“Zusätzlich zur Problematik der allergischen Reak- tionen sieht sie auch eine Unfallgefahr, wenn Grundschulkinder auf matschigen Birnenresten ausrutschen. Darüber hinaus stehe eine starke Verschmutzung des Flurbereichs zu befürchten. „Ich habe auch Allergien, aber meine Eltern wären nie auf die Idee gekommen, wegen mir einen Baum zu entfernen“, erklärte Sabine Kühl (SPD). Kinder mit Allergien müssten lernen, mit dieser Krankheit zu leben. Und: „Ich halte diesen Baum für alt und wertvoll.“
Die Schulleiterin wies auf folgendes hin: „Ich habe Verantwortung für 150 Kinder.“Der Ausschuss-Vorsitzende Josef Karis (FWG) hielt es für erforderlich, dass die Birnen gepflückt werden, um nicht als Fallobst Wespen anzulocken. „Den Birnbaum finde ich super an der Stelle“, gab Heinrich Hannen (Grüne) zu verstehen. Klaus Prill (CDU) scherzte zwar, dass der „Tour-deFrance“-Baum in Büttgen deutlich vitaler gewirkt habe als dieser Birnbaum auf dem Schulgelände, aber zum Schluss stimmten dann doch alle Ausschussmitglieder gegen den Fällantrag.