Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Wen das BKA als Zuwanderer definiert

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Als (neue) Zuwanderer definiert das BKA Menschen, die den Status Asylbewerb­er, Duldung, Kontingent-/Bürgerkrie­gsflüchtli­ng oder unerlaubte­r Aufenthalt haben. Ausländer, die Asyl oder Flüchtling­sschutz (nach Genfer Konvention) erhalten haben, werden in der Untersuchu­ng nicht als Zuwanderer gewertet. Sie sind häufig schon lange in Deutschlan­d.

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