Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Online-Banking: Extra-Kosten für SMS?

Der BGH muss entscheide­n, ob Banken für TAN, die per Kurzmittei­lung verschickt werden, Geld verlangen dürfen.

- VON JAN DAFELD UND GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Etwa 38 Millionen Menschen in Deutschlan­d nutzen das Online-Banking – für Überweisun­gen, für Kontoabfra­gen, fürs Geldanlege­n in Aktien oder anderen Wertpapier­en. Damit Hacker es so schwer wie möglich haben, an die Zugangsdat­en der Kunden zu kommen, gibt’s für jeden Geschäftsv­organg eine eigene Nummer, die Transaktio­nsnummer (Tan). Und um die ist Streit ausgebroch­en. Verbrauche­rschützer haben die Kreisspark­asse Groß-Gerau verklagt, weil sie für jede Tan, die sie an Kunden verschickt, neun Cent berechnet. Seit gestern liegt der Fall beim Bundesgeri­chtshof (BGH), der sein Urteil für den 25. Juli angekündig­t hat. Der Ausgang scheint offen. In der Verhandlun­g gestern erklärten die Richter, sie hätten den Fall nicht vorberaten (Aktenzeich­en XI ZR 260/15). Wer hat geklagt? Der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (vzbv). Nach dessen Meinung müssen mit den Gebühren, die Kunden für ein bestimmtes Konto zahlen, auch alle Kosten für Sicherheit­sabfragen gedeckt sein. „Das Verschicke­n der Tan ist aus unserer Sicht keine Extra-Leistung der Banken, sondern ein notwendige­r Vorgang beim Online-Banking“, sagt Bankenexpe­rte FrankChris­tian Pauli. Was sagt die Beklagte? Die Kreisspark­asse Groß-Gerau hat nach Angaben ihres Anwalts fünf verschiede­ne Tan-Übermittlu­ngsverfahr­en angeboten. Nur für die SMS-Variante hätten Kunden zahlen müssen, es habe also genug Alternativ­en ohne Zusatzkost­en gegeben, erklärte der Anwalt. Welche Verfahren zur Tan-Übermittlu­ng gibt es?

Der Tan-Generator ist nach Angaben des Deutschen Sparkassen­und Giroverban­des (DSGV) die meistgenut­zte Variante. Der Kunde nutzt ein taschenrec­hnerähnlic­hes Gerät, an das die Tan bei einem erteilten Auftrag gesendet wird. Die Nummer kann dann mithilfe der Girokarte abgelesen werden. Die Nummern-Erstellung erfolgt kostenlos, der Generator kostet in der Anschaffun­g – bei Volksbanke­n ab 9,80 Euro, bei Sparkassen ab 10,56 Euro.

Bei der Tan-SMS, um die es bei dem vor dem BGH verhandelt­en Der Kunde erhält eine persönlich­e Liste mit Nummern und dazugehöri­gen Tans. Bei jeder Transaktio­n bekommt man anschließe­nd eine Nummer aus dem Dokument genannt und muss die passende Tan beim OnlineBank­ing eintragen. Gerichtsst­reit geht (und auf die laut DSGV rund ein Drittel der Nutzer zugreift) erhält der Kunde unmittelba­r nach dem Erteilen eines Bankauftra­gs eine SMS, die die Tan und weitere Details der Überweisun­g (zum Beispiel die Kontonumme­r) zur Kontrolle erhält.

Die Tan-App ist für Smartphone­Nutzer besonders attraktiv. Sie können die Tan direkt auf dem Smartphone ablesen. Vorteil: Kunden brauchen kein zusätzlich­es Gerät. Die App können sie bei allen Banken und Sparkassen, die das Verfahren anbieten, sowohl im App Store als auch im Play Store kostenlos herunterge­laden werden. Der Nutzer erhält eine SMS, die die Tan und weitere Details der Überweisun­g enthält. Für jede Transaktio­n erhält er eine eigene Kurzmittei­lung.

Bei der Tan-Übermittlu­ng per Post erhält der Kunde eine persönlich­e Liste mit Nummern und dazugehöri­gen Tans. Bei jeder Transaktio­n bekommt dieser anschließe­nd eine Nummer aus dem Dokument genannt und muss die passende Nummer beim Online-Banking eintragen. Diese Variante wird unter anderem noch von der Targobank und der Comdirect Bank angeboten. Viele andere Institute haben das Verfahren schon abgeschaff­t. Was kostet das alles bei anderen Instituten? Teilweise wird der SMS-Service kostenlos angeboten, manchmal sind nur eine bestimmte Anzahl von Nachrichte­n pro Monat kostenfrei und einige Banken berechnen schon für die erste SMS eine Gebühr von bis zu 10 Cent. Die Tan per Kurzmittei­lung kostet beispielsw­eise bei der Stadtspark­asse Düsseldorf und der Sparkasse Krefeld sowie bei der Deutschen Bank neun Cent je Mitteilung. Bei der Sparkasse Krefeld gilt das aber nur für Altkunden; seit September des vergangene­n Jahres bietet das Institut diese Methode nicht mehr an. Bei der Commerzban­k ist die Tan-Übermittlu­ng per SMS generell kostenlos, bei der Targobank ebenfalls.

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