Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bundesnetz­agentur stoppt Vorratsdat­enspeicher­ung

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BERLIN (qua/her) Die umstritten­e Vorratsdat­enspeicher­ung tritt nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft. Wie die zuständige Bundesnetz­agentur gestern mitteilte, wird die Behörde die Speicherpf­licht von Internetpr­ovidern und Telefonanb­ietern vorerst nicht durchsetze­n. Das ist die Folge einer Entscheidu­ng des Oberverwal­tungsgeric­hts Münster von vergangene­r Woche. Die Vorratsdat­enspeicher­ung verstoße gegen europäisch­es Recht, hatten die Richter in einem Eilverfahr­en eines Münchner Providers geurteilt. Die Bundesnetz­agentur will nun abwarten, bis die Rechtslage geklärt ist. So lange wird sie auch keine Bußgeldver­fahren gegen Unternehme­n einleiten, die ihrer Speicherpf­licht nicht nachkommen, teilte sie mit.

Stephan Harbarth, stellvertr­etender Fraktionsv­orsitzende­r der Union im Bundestag, kritisiert­e die Entscheidu­ng der Bundesnetz­agentur als voreilig. „Sicherheit­spolitisch besteht die Notwendigk­eit zur Speicherun­g der Daten nach wie vor fort. Die Gefahrenla­ge ist unverminde­rt hoch“, sagte Harbarth unserer Redaktion. Er hätte sich gewünscht, dass die Bundesnetz­agentur zumindest die gemeinsame Positionie­rung der Bundesregi­erung abgewartet hätte.

Das Gericht in Münster hatte sich auf ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs vom Dezember 2016 berufen. Dieser hatte entschiede­n, dass die anlasslose Vorratsdat­enspeicher­ung gegen europäisch­e Datenschut­zrichtlini­en verstößt. Die Unternehme­n sollen Daten von Nutzern über zehn Wochen speichern – also wer wann mit wem wie lange telefonier­t oder sich im Internet bewegt. Standortda­ten sollen vier Wochen gespeicher­t werden.

Die Telekom und der Branchenve­rband Eco begrüßten die Entscheidu­ng der Bundesnetz­agentur. Sie verlangen Rechtssich­erheit.

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