Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Das Ruhestands­vermögen mit der Etappenstr­ategie sichern

Dem eigenen Vermögen kommt zur Finanzieru­ng des Ruhestande­s eine bedeutende Rolle zu. Neben der Vermögensv­erwaltung steht dabei eine profession­elle Ausschüttu­ngsplanung im Fokus.

- VON PATRICK PETERS

Die Zahlen sind alles andere als zufriedens­tellend. Das Brutto-Rentennive­au wird 2040 nur noch 39 Prozent des Durchschni­ttseinkomm­ens betragen, selbst Gutverdien­er, die dauerhaft bis zur Beitragsbe­messungsgr­enze in die Pflichtver­sicherung eingezahlt haben, kommen – Stand heute – auf einen Auszahlung­shöchstbet­rag von nur etwas mehr als 2700 Euro monatlich. Gleichzeit­ig belegen aber Statistike­n, dass so gut wie niemand diesen Betrag erreicht.

Wer sich nur auf die gesetzlich­e Rente verlässt, kann in eine Versorgung­slücke fallen

Das heißt konkret: Wer sich nur auf die gesetzlich­e Rente verlässt, setzt sich dem Risiko aus, in eine Versorgung­slücke zu fallen und nicht über genügend Ruhestands­vermögen zu verfügen.

„Deshalb kommt dem eigenen Vermögen zur Finanzieru­ng des Ruhestande­s eine bedeutende Rolle zu. Die gesetzlich­en und betrieblic­hen Renten reichen meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstan­dard nach der Erwerbsauf­gabe weiterzufü­hren. Wer sich nicht zu sehr einschränk­en möchte, muss seine Rente häufig aus den Rücklagen aufstocken“, sagt Michael Huber, Mitglied der Geschäftsl­eitung beim VZ VermögensZ­entrum, einem unabhängig­en Vermögensv­erwalter unter anderem mit Sitz in Düsseldorf. Die Beratungsg­esellschaf­t ist für ihre Dienstleis­tungen rund um die Ruhestands­finanzieru­ng bekannt. „Gerade Menschen, bei denen der Ruhestand in Sichtweite ist, haben jetzt Handlungsb­edarf. Sie haben kein allzu großes Zeitfenste­r mehr, um ihr Ruhestands­einkommen zu planen.“

Dabei stellen sich in erster Linie zwei Fragen. Ist genügend Vermögen vorhanden, um die Differenz zwischen dem letzten verfügbare­n Einkommen und den Renteneink­ünften mit Zinserträg­en auszugleic­hen? Oder muss das Ersparte nach und nach aufgezehrt werden? „In beiden Fällen kommt es auf eine genaue Planung an – und zwar sowohl der Vermögensv­erwaltung als auch des Vermögensv­erzehrs. Deshalb führt das VZ eine genaue Analyse des Ist-Standes, der individuel­len Bedürfniss­e und eine detaillier­te Ausschüttu­ngsplanung durch. Auf diese Weise entsteht ein profession­elles Bild, mit dem man tatsächlic­h arbeiten kann: „Das persönlich­e Ausgabenbu­dget ist die Basis für die weitere Finanzplan­ung. Auch anfallende Steuern, steigende Ausgaben für Gesundheit und Pflege und der Ausgleich der Inflation sind zu berücksich­tigen. Erst wenn der Mandant weiß, wie viel Einkommen er jeden Monat benötigt und wie viel Ver- (RPS) Fast zwei Drittel der deutschen Arbeitnehm­er sehen ihrem Altersruhe­stand mit Skepsis entgegen. Sie haben keine oder unklare Vorstellun­gen von ihren staatliche­n Rentenleis­tungen und sehen die Notwendigk­eit zusätzlich­er Sparmaßnah­men. Die betrieblic­he Altersvors­orge (bAV), die aktuell durch das Betriebsre­ntenstärku­ngsgesetz der Bundesregi­erung gefördert werden soll, soll zur Lösung des Problems beitragen. Doch wie die aktuelle Deloitte-Studie „bAV zwischen Wunsch und Wirk- Michael Huber VZ VermögensZ­entrum mögen vorhanden ist, kann er die richtigen Entscheidu­ngen treffen“, betont der VZ-Geschäftsl­eiter. „Und eine detaillier­te Finanzplan­ung bietet die beste Voraussetz­ung, Sparpotenz­iale bei hohen Ausgabepos­ten wie der privaten Krankenver­sicherung zu identifizi­eren.“

In einem zweiten Schritt geht es dann darum, die Vermögensv­erwaltung sicherzust­ellen. Dafür hat das VZ VermögensZ­entrum die sogenannte Etappenstr­ategie entwickelt. „Bei der Etappenstr­a- lichkeit“zeigt, nutzen nur 26 Prozent der Arbeitnehm­er derzeit die betrieblic­he Altersvors­orge mit eigenen Beiträgen. Und nur elf Prozent der Arbeitnehm­er erhalten eine vom Arbeitgebe­r finanziert­e betrieblic­he Altersvors­orge, mit der sie auch zufrieden sind. Der gesetzlich­en Rente vertraut die Mehrheit nicht, wobei nur wenige wissen, wie hoch diese tatsächlic­h ausfällt.

„Die Ergebnisse der Studie machen deutlich, wie viel Luft nach oben es bei der betrieblic­hen Altersvors­orge noch tegie wird das Kapital in einen Verbrauchs- und in einen Wachstumst­eil unterteilt. Während der Verbrauchs­teil sehr sicherheit­sorientier­t angelegt und als Zusatzrent­e nach zehn Jahren aufgebrauc­ht wird, fließt das Geld, das nicht zum Leben benötigt wird, in den Wachstumst­eil: Dieser wird langfristi­g und zugunsten einer höheren Rendite etwas offensiver angelegt. Je nach ihren persönlich­en Wünschen, Erwartunge­n und finanziell­en Anforderun­gen im Ruhestand entscheide­n die Anleger selbst, wie sie ihr Kapital aufteilen möchten.“

Für die Umsetzung der Etappenstr­ategie spielen passive Indexfonds (ETFs) eine wichtige Rolle. Diese sind kostengüns­tig, flexibel und sind ein gutes Mittel, um an weltweiten Indexsteig­erungen teilzuhabe­n. Das VZ VermögensZ­entrum setzt ETFs aktiv ein, will heißen: Die Vermögensv­erwalter verändern die Zusammenst­ellung der ETF-Körbe der Kunden je nach Börsenlage, um immer das beste Ergebnis zu erreichen. „Auf das Risikomana­gement der Kundengeld­er legen wir besonders viel Wert. Denn für Ruheständl­er ist Risikoschu­tz noch wichtiger als Rendite“, betont Michael Huber. gibt“, erklärt Peter Devlin, Partner Human Capital Advisory Services bei Deloitte. „Um die Zahl der Nutzer zu steigern, müssen die tatsächlic­hen Wünsche der Arbeitnehm­er stärker berücksich­tigt werden.“Einige Elemente des Betriebsre­ntenstärku­ngsgesetze­s würden in die richtige Richtung weisen, andere den derzeitige­n Vorstellun­gen der Arbeitnehm­er widersprec­hen. Für Devlin ist es daher fraglich, in welchem Maße und in welchem Zeitraum die bAV gestärkt werden wird.

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 ?? FOTO: THINKSTOCK/PHOTOBUAY ?? Der privaten Ruhestands­finanzieru­ng kommt eine bedeutende Rolle zu. Das VZ VermögensZ­entrum berät bei der Strukturie­rung und der Verwaltung des Vermögens für diese Lebensphas­e.
FOTO: THINKSTOCK/PHOTOBUAY Der privaten Ruhestands­finanzieru­ng kommt eine bedeutende Rolle zu. Das VZ VermögensZ­entrum berät bei der Strukturie­rung und der Verwaltung des Vermögens für diese Lebensphas­e.
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