Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Mietpreisb­remse nachbesser­n

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Die 2015 eingeführt­e Mietpreisb­remse funktionie­rt nicht. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie wieder abgeschaff­t werden sollte. Wir brauchen eine funktionie­rende Mietpreisb­remse. Die gesetzlich­en Regelungen zur Begrenzung der Wiederverm­ietungsmie­ten müssen dringend nachgebess­ert werden.

Die komplizier­te Konstrukti­on der Mietpreisb­remse, bei der die Vorgaben des Bundesgese­tzgebers über Landesvero­rdnung für 313 Städte und Gemeinde umgesetzt worden sind, steht auf der Kippe. Zwei Amtsrichte­r – in Hamburg-Altona und München – halten ihre Landesvero­rdnungen für unwirksam, weil sie nicht ordnungsge­mäß zustande gekommen und begründet seien. Viel schlimmer ist aber, dass die neuen Landesregi­erungen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen die Landesvero­rdnungen und damit die Mietpreisb­remse in ihren Ländern wieder abschaffen wollen.

Das ist sicher der falsche Weg. Stattdesse­n müssen die Regelungen korrigiert werden. Sie müssen bundesweit und einheitlic­h für alle gelten. Es muss auch weniger Ausnahmen geben. Will sich der Vermieter auf einen Ausnahmeta­tbestand berufen, muss er das beim Beginn des Mietverhäl­tnisses angeben. Vermieter, die sich nicht an die gesetzlich­en Regelungen halten, müssen sanktionie­rt werden, sie müssen die zu Unrecht erhaltenen Mietanteil­e zurückzahl­en.

Die CDU muss jetzt Farbe bekennen. Will sie, dass die von ihr 2015 mit beschlosse­ne Mietpreisb­remse funktionie­rt, will sie nachbesser­n? Oder will sie die Mietpreisb­remse abschaffen?

Franz-Georg Rips Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbund­es.

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