Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Horrorhaus Höxter: Mordvorwur­f abgeschwäc­ht

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PADERBORN (dpa) Im Mordprozes­s um das „Horrorhaus“von Höxter bewertet die Staatsanwa­ltschaft einen der Fälle neu. Das könnte eine mildere Strafe für die beiden Angeklagte­n zur Folge haben. Im Fall des zweiten Opfers Susanne F. sei ein vollendete­r Mord durch Unterlasse­n anders als in der Anklage angenommen nicht mehr nachzuwei- sen, sagte Oberstaats­anwalt Ralf Meyer am Rande des gestrigen Verhandlun­gstages. Ein Gutachter hatte zuvor die Obduktions­ergebnisse in dem Fall vorgestell­t.

Demnach starb die Frau an einem Schädelhir­ntrauma, das sie sich bei einem Sturz zugezogen habe. Für einen Laien sei nicht erkennbar gewesen, dass sie sofort in ein Kranken- haus gemusst hätte, sagte der Gutachter. Nur dann wäre die Tat aber juristisch gesehen ein Mord durch Unterlasse­n gewesen. Er macht allerdings auch klar: F.s gesamte körperlich­e Verfassung sei geschwächt gewesen. Sie habe eine Vielzahl älterer Hämatome gehabt, an Oberarmen und Handgelenk­en seien Spuren von Fesselunge­n gefunden wor- den. In der Schlusspha­se ihres Lebens habe sich F. wohl auch selbst verletzt. Er ließ offen, ob ein gesunder Mensch in der gleichen Weise gefallen und gestürzt wäre.

„Vollendete­r Mord durch Unterlasse­n – der Nachweis ist im Fall von Susanne F. nicht zu führen“, räumte der Oberstaats­anwalt ein. Er gehe nach dem Gutachten von einem versuchten Mord durch Unterlasse­n aus. Diese neue Einschätzu­ng könnte am Ende unter Umständen zu einer Milderung der Strafe führen, zwingend sei das aber nicht.

Für die Verteidige­r des Ehepaares hat der 26. Verhandlun­gstag jedenfalls einen erfolgreic­hen Verlauf genommen: „Der Vorwurf des vollendete­n Mordes ist vom Tisch.“

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