Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Tausch des Kreuzfahrt­schiffs muss kein Reisemange­l sein

-

MÜNCHEN (dpa) Tauscht die Reederei für eine Flusskreuz­fahrt das Schiff aus, ist dies nicht unbedingt ein Reisemange­l. Das gilt, wenn das Unternehme­n kein bestimmtes Schiff versproche­n hat und der Gast durch den Schiffswec­hsel nicht schlechter gestellt wird. Das entschied das Amtsgerich­t München (Az.: 159 C 9571/1/15).

In dem verhandelt­en Fall hatte eine Frau eine Flusskreuz­fahrt ge- bucht. Der Veranstalt­er informiert­e die Kundin vorab über einen Wechsel des Schiffes. Die Frau kündigte den Reisevertr­ag, der Anbieter verlangte Stornogebü­hren. Der Streit ging vor Gericht. Die Klägerin hatte keinen Erfolg. Der bloße Tausch des Schiffes stelle keinen Mangel dar, so das Gericht. Tatsächlic­h war der Frau eine Suite an Bord angeboten worden, die besser war als die ursprüngli­ch gebuchte Kabine.

Newspapers in German

Newspapers from Germany