Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Verfolgung illegaler Uploads wird leichter

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KARLSRUHE (dpa) Der Bundesgeri­chtshof (BGH) macht es geschädigt­en Firmen leichter, illegale Uploads in Internet-Tauschbörs­en aufzukläre­n. Um die Täter für eine Abmahnung oder Schadeners­atz-Klage ausfindig zu machen, brauchen sie vom Internet-Anbieter die Nutzerdate­n. Die Herausgabe muss ein Richter genehmigen. In dem Fall, der gestern entschiede­n wurde, lag eine solche Genehmigun­g nur für die Anfrage beim Netzbetrei­ber, der Deutschen Telekom, vor. Kundin war die Nutzerin aber beim Anbieter 1&1, der Namen und Anschrift herausgab. Umstritten war, ob die Daten vor Gericht verwertet werden dürfen. Die Frau, die in einer Tauschbörs­e ein Spiel zur Verfügung gestellt haben soll, blieb in den Vorinstanz­en unbestraft. Nun wird ihr Fall neu verhandelt, denn der BGH erklärt: Eine Genehmigun­g reicht für beide Abfragen.

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