Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Verfolgung illegaler Uploads wird leichter
KARLSRUHE (dpa) Der Bundesgerichtshof (BGH) macht es geschädigten Firmen leichter, illegale Uploads in Internet-Tauschbörsen aufzuklären. Um die Täter für eine Abmahnung oder Schadenersatz-Klage ausfindig zu machen, brauchen sie vom Internet-Anbieter die Nutzerdaten. Die Herausgabe muss ein Richter genehmigen. In dem Fall, der gestern entschieden wurde, lag eine solche Genehmigung nur für die Anfrage beim Netzbetreiber, der Deutschen Telekom, vor. Kundin war die Nutzerin aber beim Anbieter 1&1, der Namen und Anschrift herausgab. Umstritten war, ob die Daten vor Gericht verwertet werden dürfen. Die Frau, die in einer Tauschbörse ein Spiel zur Verfügung gestellt haben soll, blieb in den Vorinstanzen unbestraft. Nun wird ihr Fall neu verhandelt, denn der BGH erklärt: Eine Genehmigung reicht für beide Abfragen.